Fähren- und Schifffahrtsanlagen errichten, ändern, betreiben: Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Für das Errichten und Betreiben sowie die wesentliche Änderung der Anlagen und des Betriebs von

  • Häfen und Umschlagplätzen und
  • Anlegestellen

benötigen Sie in den meisten Fällen eine Erlaubnis (Bewilligung).

Als Betreiber von öffentlichen Häfen, Umschlagplätzen, Anlegestellen und Fähren sind Sie verpflichtet, den Betrieb ordnungsgemäß einzurichten und zu führen. Wenn Tatsachen es erfordern, können Sie auf Antrag von der Betriebspflicht befreit werden.

An wen muss ich mich wenden?

  • An den Landesbetrieb Küstzenschutz oder
  • den Landesbetrieb Sraßenbau und Verkehr.

Welche Gebühren fallen an?

Die Durchführung von Genehmigungsverfahren ist gebührenpflichtig. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

  • §§ 7, 8 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG),
  • Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz) und
  • Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein  (Hafenverordnung - HafVO).

Zuständige Stelle:

Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz des Landes Schleswig-Holstein

Anschrift

Herzog-Adolf-Straße 1
25813 Husum

Telefon

+49 4841 667-0

Fax

+49 4841 667-115

Karte

Amt für Planfeststellung Verkehr, Niederlassung Flensburg

Anschrift

Schleswiger Straße 55
24941 Flensburg

Telefon

+49 461 90309-0

Fax

+49 461 90309-185

Karte

Amt für Planfeststellung Verkehr, Niederlassung Itzehoe

Anschrift


25510 Itzehoe

Telefon

+49 4821 66-0

Fax

+49 4821 66-2714

Amt für Planfeststellung Verkehr, Niederlassung Rendsburg

Anschrift

Kieler Straße 19
24768 Rendsburg

Telefon

+49 4331 784-0

Fax

+49 4331 784-444

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer