Energieversorgung: Betrieb von Energieversorgungsnetzen - Genehmigung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigen, benötigen Sie die Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.

Voraussetzungen: Sie besitzen die

  • personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und
  • Zuverlässigkeit,

um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.

An wen muss ich mich wenden?

An das Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Angaben zum Netz (Erwerb, Errichtung eines neuen Netzes, Investitionen, Netzkapazität, Darstellung des Netzes),
  • Angaben über die Abnehmer, deren Versorgung aufgenommen werden soll,
  • Angaben zum Gas-/Strombezug der Abnehmer,
  • Nachweis über die Rechtsform des Unternehmens (Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag),
  • Unterlagen zur personellen und technischen Leistungsfähigkeit (Organigramm mit Anzahl der Mitarbeiter und deren Qualifizierung), technische Ausstattung (siehe VDN Richtlinie S-1000 beziehungsweise DVGW Arbeitsblatt G 1000), Vorlage der Verträge mit Subunternehmen,
  • Vorlage einer Erfolgsvorschaurechnung (Investitionen und Abschreibungen, Kapital und Finanzplan, Betriebliche Aufwendungen, Gewinn- und Verlustrechnung),
  • Unterlagen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Eigenkapitalnachweis, Beteiligungen am Unternehmen, Letzterstellte Gewinn- und Verlustrechnung).
  •  

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren werden nach Aufwand berechnet. Genaue Aukünftehierzu erteilt das MEKUN.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/v_node.html

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Formloser Antrag.

Zuständige Stelle:

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer