Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistentin oder Diätassistent beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Diätassistentin/Diätassistent“ führen wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung

Voraussetzungen

  • Sie haben nach der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung die staatliche Prüfung für Diätassistenten bestanden,
  • Sie haben sich keines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
  • Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet und
  • Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeiten erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Vergleichbare Ausbildungsabschlüsse, die außerhalb Deutschlands erworben wurden, können gemäß § 2 Abs. 2 DiätAssG als gleichwertig anerkannt werden.

Verfügen Sie über eine entsprechende, abgeschlossene Ausbildung außerhalb Deutschlands, so können Sie gegebenenfalls (gemäß EU-Recht) als Dienstleistungserbringer vorübergehend und gelegentlich ohne Erlaubnis gemäß § 1 DiätAssG in Deutschland tätig werden. Sie müssen dies vorab der zuständigen Behörde melden.

Weitere Informationen zu Gesundheitsberufen in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für soziale Dienste (LAsD).

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren

Fachlich freigegeben am

14.06.2022

Zuständige Stelle:

Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)

Anschrift

Muhliusstraße 38
24103 Kiel

Telefon

0431 988-9800

Öffnungszeiten

Nach vorheriger Anmeldung von 9-15 Uhr

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Es stehen kostenpflichtige öffentliche Parkplätze zur Verfügung.
Gebührenpflichtig: Ja

Karte

Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) – SG 21/Gesundheitsberufe

Anschrift

Muhliusstraße 38
24103 Kiel

Telefon

+49431 988 9761

Öffnungszeiten

Nach vorheriger Anmeldung von 9-15 Uhr

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Es stehen kostenpflichtige öffentliche Parkplätze zur Verfügung.
Gebührenpflichtig: Ja

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer