Einreihung von Handelsklassen und Gewichtsfeststellung von Fleisch: Anerkennung von Sachverständigen

Leistungsbeschreibung

Die Einreihung in Handelsklassen und die Gewichtsfeststellung ist von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder durch eine/n von dieser Behörde hierfür öffentlich bestellte/n Sachverständige/n (Klassifizierern) vorzunehmen.

Für die Tätigkeit als Sachverständige/r (Klassifizierer) müssen Sie die hierfür besondere Sachkunde nachweisen und nachweisen, dass keine Bedenken gegen ihre Eignung bestehen. Sie sind darauf zu vereidigen, dass Sie Ihre Sachverständigenaufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen und Ihre Gutachten entsprechend erstatten werden.

Die öffentliche Bestellung kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden.

An wen muss ich mich wenden?

An das Landeslabor Schleswig-Holstein (Lebensmittel-, Veterinär- und Umweltuntersuchungsamt) - amtliche Handelsklassenüberwachung.

Rechtsgrundlage

§ 4 Fleischgesetz (FlG).

Zuständige Stelle:

Landeslabor Schleswig-Holstein

Anschrift

Max-Eyth-Straße 5
24537 Neumünster

Telefon

+49 4321 904-600

Fax

+49 4321 904-619

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer