Anerkennung als Sachverständige für Gashochdruckleitungen beantragen

Leistungsbeschreibung

Für die Tätigkeit als Sachverständige/r für Gashochdruckleitungen, die der öffentlichen Versorgung dienen, benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.

Anerkannt werden können Sachverständige

  • der technischen Überwachungsorganisationen,
  • der öffentlich-rechtlichen Materialprüfungsanstalten,
  • des Deutschen Vereins von Gas- und Wasserfachmännern e.V. (DVGW-Sachverständige).

An wen muss ich mich wenden?

An das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) - Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld, dass in dieser Angelegenheit auch für Schleswig-Holstein zuständig ist.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Für Gashochdruckleistungen, die nicht der öffentlichen Versorgung dienen, sind gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 2 GasHDrLtgV auch solche Sachverständigen zugelassen, die bei einer anderen technischen Überwachungsorganisation angestellt sind. Diese technische Überwachungsorganisation muss jedoch durch die oben genannte zuständige Stelle anerkannt worden sein.

Die Rechts- und Fachaufsicht über das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) übt das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWAVTT) aus.

Zuständige Stelle:

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

Anschrift

An der Marktkirche 9
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld

Telefon

+49 5323 9612-200

Karte

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Anschrift

Deliusstraße 10
24114 Kiel

Telefon

+49 431 530550-0

Fax

+49 431 530550-99

Internetadresse

https://www.ea-sh.de

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung

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Formulare

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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