Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Verbindliche Auskunft der Kammer

Leistungsbeschreibung

Möchten Sie eine rechtsverbindliche schriftliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung, kann man diese Auskünfte - auf Antrag - von der zuständigen Stelle erhalten.

Sie erhalten eine schriftliche Auskunft, ob und welche Zulassungsvoraussetzungen Sie erfüllen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Steuerberaterkammer, in deren Bezirk Sie hauptberuflich tätig sind beziehungsweise Ihren (überwiegenden) Wohnsitz haben.

Befindet sich dieser Ort im Ausland, so ist die Steuerberaterkammer verantwortlich, in deren Bezirk sich der Ort der beabsichtigten beruflichen Niederlassung im Inland befindet.
Befindet sich die beabsichtigte berufliche Niederlassung im Ausland, so ist die Steuerberaterkammer zuständig, bei der die Zulassung zur Prüfung beantragt wurde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dem Antrag sind alle erforderlichen Unterlagen im Original oder amtlich beglaubigter Kopie beizufügen, zum Beispiel

  • Lebenslauf mit genauen Angaben zur Person und beruflichem Werdegang,
  • Nachweise über die Vorbildung - beglaubigte Abschriften/Kopien der Prüfungszeugnisse (Abschlussprüfungen),
  • Angaben über Art und Umfang Ihrer praktischen Tätigkeiten.
  •  

Welche Gebühren fallen an?

Für die verbindliche Auskunft ist eine Gebühr von 200,00 Euro an die zuständige Stelle zu zahlen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weiter Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Steuerberaterkammer.

Zuständige Stelle:

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Anschrift

Deliusstraße 10
24114 Kiel

Telefon

+49 431 530550-0

Fax

+49 431 530550-99

Internetadresse

https://www.ea-sh.de

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung

Karte

Formulare

Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein

Anschrift


24040 Kiel

Telefon

+49 431 5 70 49-0

Fax

+49 431 5 70 49-10

Internetadresse

www.stbk-sh.de

Öffnungszeiten

Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer