Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Zulassung

Leistungsbeschreibung

Die Teilnahme an der Steuerberaterprüfung setzt die Zulassung voraus. Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung kann nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) auf mehreren Wegen erfolgen:

  • Erste Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums oder eines anderen Hochschulstudiums mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung. Danach muss der Bewerber praktisch tätig gewesen sein. Die Dauer dieser Tätigkeit ist von der Regelstudienzeit des abgeschlossenen Hochschulstudiums abhängig. Bei mindestens acht Semestern sind zwei Jahre notwendig, bei weniger als acht Semestern müssen drei Jahre praktischer Arbeit geleistet werden.
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  • Ein Bewerber ist auch zur Steuerberaterprüfung zuzulassen, wenn er nach Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung auf dem Gebiet des Steuerrechtes zehn Jahre praktisch tätig war. Im Falle der erfolgreich abgelegten Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt reduziert sich dieser Zeitraum auf sieben Jahre praktischer Tätigkeit.
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  • Ebenso können Beamte des gehobenen Dienstes oder vergleichbare Angestellte der Finanzverwaltung zur Prüfung zugelassen werden, wenn sie mindestens sieben Jahre als Sachbearbeiter oder in mindestens gleichwertiger Stellung praktisch tätig gewesen sind.
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Die Prüfung muss vor einem Prüfungsausschuss abgelegt werden, der bei der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörde zu bilden ist.

An wen muss ich mich wenden?

An die Steuerberaterkammer des Landes, in dem Sie hauptberuflich tätig sind beziehungsweise Ihren (überwiegenden) Wohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dem Zulassungsantrag beizufügen sind:

  • ein Lebenslauf mit genauen Angaben zur Person und dem beruflichen Werdegang,
  • ein Passbild, nicht älter als ein Jahr sowie
  • die Nachweise über das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen, also Nachweise über die Vorbildung und Tätigkeitsbescheinigungen der Arbeitgeber über Art und Umfang Ihrer praktischen Tätigkeiten.

Welche Gebühren fallen an?

Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist kostenpflichtig.

Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Prüfung hat der Bewerber eine Gebühr von 200,00 Euro, für die Prüfung selbst eine Gebühr von 1.000,00 Euro an die zuständige Stelle zu zahlen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Genaue Auskünfte zu Fristen (Zeitpunkte, bis zu denen Sie sich für die Prüfung anmelden und die Gebühr überwiesen haben müssen) erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Steuerberaterkammer.

Zuständige Stelle:

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Anschrift

Deliusstraße 10
24114 Kiel

Telefon

+49 431 530550-0

Fax

+49 431 530550-99

Internetadresse

https://www.ea-sh.de

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung

Karte

Formulare

Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein

Anschrift


24040 Kiel

Telefon

+49 431 5 70 49-0

Fax

+49 431 5 70 49-10

Internetadresse

www.stbk-sh.de

Öffnungszeiten

Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer