Versicherungsunternehmen: Erlaubnis zum Betrieb

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Versicherungsunternehmen betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der Aufsichtsbehörde.

An wen muss ich mich wenden?

An die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit mit einem zu erwartenden Prämienaufkommen von bis zu 500T Euro oder einer zu erwartenden Bilanzsumme von bis zu 6 Mio. Euro wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Referat 62.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die einzureichenden Unterlagen bestimmen sich nach § 5 Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen.

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG)

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Versicherungsaufsicht finden Sie auf den Internetseiten Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Zuständige Stelle:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Anschrift


24171 Kiel

Telefon

+49 431 988-4760

Fax

+49 431 988-4700

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Anschrift

Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn, Stadt

Internetadresse

www.bafin.de

Karte

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Anschrift

Deliusstraße 10
24114 Kiel

Telefon

+49 431 530550-0

Fax

+49 431 530550-99

Internetadresse

https://www.ea-sh.de

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung

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Formulare

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer