Ärzte und Krankenhäuser in Schleswig-Holstein

Leistungsbeschreibung

Zur Versorgung der schleswig-holsteinischen Bevölkerung stehen Krankenhäuser unterschiedlichster Leistungsausrichtung zur Verfügung.

Auf der Basis seines "Standardprogramms für Krankenhäuser in Schleswig-Holstein" vom Februar 2007 fördert das Land Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen wie auch Neubauten an beziehungsweise von Krankenhäusern. Die geförderten Krankenhäuser werden in den Krankenhausplan aufgenommen. Dies trifft für die überwiegende Zahl aller Krankenhäuser zu.

An wen muss ich mich wenden?

Adressen von Krankenhäusern in Schleswig-Holstein finden Sie auf dem Gesundheits-Portal des Landes Schleswig-Holstein.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Den Krankenhausplan Schleswig-Holstein und weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG).

Zuständige Stelle:

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer