Schifffahrt

Leistungsbeschreibung

Häfen, Schifffahrt und Wasserstraßen spielen in Schleswig-Holstein eine zentrale Rolle.

Die Länder haben nach dem Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt (Seeaufgabengesetz) keine eigene Zuständigkeit. Bei der Umsetzung des Seeaufgabengesetzes kann sich der Bund jedoch – soweit erforderlich und notwendig – der Länder bedienen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Außenstelle Nord (GDWS-Ast N), früher: Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord (WSD Nord).

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt (Seeaufgabengesetz - SeeAufgG).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur oder der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV).

Bemerkungen

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Schiffsmeldestelle: 

Telefon: +49 451 122-6944
Telefax: +49 451 122-6994
E-Mail: schiffsmeldestelle@luebeck.de

Hafenmeister in Bereitscshaft: 0151-18257955

Hafenmeister Gefahrgut und Fischerei: 0151-18257953

Zuständige Stelle:

Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes - Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Außenstelle Nord (GWDS ASt Nord)

Anschrift

Hindenburgufer 247
24106 Kiel

Telefon

+49 431 3394-0

Fax

+49 431 3394-6399

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer