Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) für freiwillig Wehrdienstleistende und wehrpflichtige Personen

Leistungsbeschreibung

Das Unterhaltssicherungsgesetz sieht Geldleistungen für die Sicherung des Lebensbedarfs der freiwillig Wehrdienstleistenden und ihrer Familienangehörigen vor. Die Leistungen sollen durch den freiwilligen Wehrdienst entstehende  Einkommensverluste ausgleichen.

Daneben sieht das Unterhaltssicherungsgesetz auch Geldleistungen für Soldaten, die Dienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten (frühere Wehrübungen), vor. Die Geldleistungen sollen die durch die Ableistung des Dienstes entstehenden Einkommensverluste ausgleichen.

An wen muss ich mich wenden?

An das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis und
  • Einberufungs-/Aufforderungs-/Heranziehungsbescheid.

Da häufig weitere Unterlagen benötigt werden, wird empfohlen, sich vorab mit dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr in Verbindung setzen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Bundeswehr.

Zuständige Stelle:

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Anschrift

Wilhelm-Raabe-Straße 4
40470 Reg.-Bez. Düsseldorf

Telefon

+49 800 7241428

Fax

+49 211 959-2575

Öffnungszeiten

Mo - Do 8:00 - 18:00 Uhr
Fr 8:00 - 14.00 Uhr

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer