Sammlungen

Leistungsbeschreibung

Sammlungen sind in Schleswig-Holstein seit dem 1. Januar 2009 weder erlaubnis- noch anzeigepflichtig.

Was sollte ich noch wissen?

Das bisherige Schleswig-Holsteinische Sammlungsgesetz ist zum 1. Januar 2009 aufgehoben worden.

Zuständige Stelle:

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer