Mobilfunkmasten

Leistungsbeschreibung

Eine Vielzahl verschiedener Sendeeinrichtungen wie zum Beispiel Fernsehen, Rundfunk und Mobilfunk umgibt uns heute. Sie strahlen mit unterschiedlichen Sendeleistungen hochfrequente Strahlungsfelder in die Umgebung ab. Im elektromagnetischen Spektrum ist der hochfrequente Strahlungsbereich zwischen 30 kHz und 300 GHz angesiedelt.

Um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, sind in ganz Schleswig-Holstein Funknetze nach dem GSM-Standard (Global System for Mobile Telecommunication) und dem UMTS-Standard (Universal Mobiles Telecommunication System) vorhanden.

An wen muss ich mich wenden?

An das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU).

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS).

Zuständige Stelle:

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer