Schule: Leistungsbewertung

Leistungsbeschreibung

Schülerinnen/Schüler in Schleswig-Holstein haben am Ende des Schuljahres und beim Verlassen der Schule Anspruch auf ein Zeugnis, in dem die im Unterricht erbrachten Leistungen bewertet und erreichte Abschlüsse beurkundet werden.

Leistungsnachweise dienen der Leistungsbewertung und als Beratungsgrundlage für die weitere Förderung und Lernplanung.

Abschlusszeugnisse verleihen die Berechtigung für den Besuch weiterer schulischer oder beruflicher Bildungsgänge.

Von den Schülerinnen/Schülern erbrachte Leistungen können in Textform, durch Noten (Notenstufen 1 bis 6) oder - in der gymnasialen Oberstufe - durch Punkte (0 bis 15 Punkte) bewertet werden. Die Form der Leistungsbeurteilung wird durch Beschluss der Schulkonferenz festgelegt.

An wen muss ich mich wenden?

  • An die Schule,
  • an die jeweiligen Schulämter der Kreise und kreisfreien Städte oder
  • an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK).

Rechtsgrundlage

  • § 16 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG),
  • Landesverordnung über die Erteilung von Zeugnissen, Noten und anderen ergänzenden Angaben in Zeugnissen (Zeugnisverordnung - ZVO).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zu den pädagogischen und rechtlichen Grundsätzen für die Leistungsbeurteilung und Zeugniserstellung in Schleswig-Holstein finden Sie im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein".

Zuständige Stelle:

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Anschrift

Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel

Telefon

+49 431 988-0

Karte

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur - Abteilung III 2: Bildungspolitische Querschnittsaufgaben, Lehrkräftenachwuchs, Lehrkräftepersonalverwaltung

Anschrift

Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel

Telefon

0431 988-2302

Fax

0431 988-2528

Karte

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