Naturparke

Leistungsbeschreibung

Naturparke sind Vorbildlandschaften, die sich besonders für die naturnahe Erholung von Menschen eignen. Sie wurden geschaffen, um großräumige Kulturlandschaften, die aus Naturschutzgründen und wegen ihrer besonderen Eigenart und Schönheit von herausragender Bedeutung sind, zu erhalten, zu pflegen und wiederherzustellen. Jeder Naturpark repräsentiert eine einzigartige Landschaft mit ihrem besonderen Erscheinungsbild.

Naturparke

  • fördern eine nachhaltige Land- und Forstwirtschaft,
  • verbessern die Erholungsmöglichkeiten insbesondere in den Ballungsgebieten und
  • fördern, besonders in strukturschwachen Regionen, die Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus.

Hierdurch sowie durch spezielle Arten- und Biotopschutzmaßnahmen schützen sie Natur und Landschaft und tragen damit ebenso wie durch die Vermarktung regionaler Produkte zur wirtschaftlichen Entwicklung der Naturparkregion bei.

Schwerpunkte der Arbeit der Naturparke sind Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit. Sie fördern ein breites Umweltbewusstsein, die regionale Identität und das Verständnis für den Naturschutz und für eine nachhaltige Gesamtentwicklung des ländlichen Raumes. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Erhalt von Bau- und Bodendenkmalen sowie die Weiterentwicklung der Siedlungs- und Baukultur. Konkrete Aufgaben der Naturparke sind ferner die Schaffung und Unterhaltung von Einrichtungen zur Erholung, Mitwirkung an Planungen, die das Naturparkgebiet betreffen und die Zusammenarbeit mit verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Informationen über den Schulgarten finden Sie unter: Schulgarten Lübeck.

An wen muss ich mich wenden?

An das Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Förderung des Lübecker Schulgartens e.V.
An der Falkenwiese / Ecke Wakenitzufer
23564 Lübeck

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen, einschließlich einer Karte der bestehenden Naturparke, finden Sie unter beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU).

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Der Schulgarten hat zu folgenden Zeiten geöffnet: 

April-Oktober: Mo-Fr 7 -19 Uhr, Sa-So 10 -19 Uhr

Zuständige Stelle:

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Anschrift


24062 Kiel

Telefon

+49 431 988-0

Fax

+49 431 988-7239

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 15:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer