Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in der Förderperiode 2014-2020

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ können in strukturschwachen Gebieten des Landes Schleswig-Holsteins (C- und D-Fördergebiete) gewerbliche Investitionen, Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur, nicht-investive betriebliche Innovationsmaßnahmen von kleineren und mittleren Unternehmen sowie Kooperations- und Vernetzungsvorhaben gefördert werden.

An wen muss ich mich wenden?

  • An die Investitionsbank Schleswig-Holstein, sofern es sich um gewerbliche Investitionen, wirtschaftsnahe Infrastrukturinvestitionen oder um Kooperations-/Netzwerk-projekte handelt,
  • an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) bei nicht-investiven betriebliche Innovationsmaßnahmen von KMU.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Ansprechpartner für die Vermarktung von Gewerbegrundstücken der Hansestadt Lübeck oder des Koordinierungsbüros Wirtschaft (KWL) ist generell die Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antragsteller sollten sich frühzeitig mit den genannten Ansprechpartnern in Verbindung setzen, um abzuklären, welche Unterlagen im jeweiligen Einzelfall vorzulegen sind.

Zuständige Stelle

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Wirtschafts- und Flughafenkoordination
Fischstraße 1-3
23539 Lübeck

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Rechtsgrundlage

Die Förderung erfolgt auf Basis des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ vom 10. Juni 2015. Darin sind die grundsätzlichen Leitlinien, die Förderregeln und -sätze sowie das Fördergebiet festgelegt.

Die gesamtdeutsche Fördergebietskarte ist am 1. Juli 2014 in Kraft getreten und hat eine Geltungsdauer bis zum bis 31. Dezember 2020.
Den Koordinierungsrahmen und die neue gesamtdeutsche Fördergebietskarte finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI), 4. und 5. Absatz.

Anträge / Formulare

Die Antragstellung ist formgebunden.
Die GRW-Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB SH).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI) und der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Die Wirtschaftskoordination hat eine Lotsenfunktion bei Abstimmungen mit den Behörden der Hansestadt Lübeck. Bei der Durchführung von Genehmigungsverfahren bei Ansiedlung oder Umsiedlung von Unternehmen wie auch für weitere Sachfragen steht Ihnen die Wirtschaftskoordination hilfreich zur Verfügung. Die Wirtschaftskoordination nimmt sich Ihres Anliegens an und wird in Abstimmung mit den zu beteiligenden Bereichen der Hansestadt Lübeck Lösungen anstreben.

Zuständige Stelle:

Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH

Anschrift

Lorentzendamm 24
24103 Kiel

Telefon

+49 431 66666-0

Fax

+49 431 66666-767

E-Mail

Investitionsbank Schleswig-Holstein für GRW

Anschrift

Zur Helling 5-6
24143 Kiel

Telefon

+49 431 9905-0

Fax

+49 431 9905-3383

E-Mail

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer