Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

Leistungsbeschreibung

Mit der Bereitstellung von Fördermitteln kann Ihr Bundesland Sie bei der Schaffung oder Modernisierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung unterstützen. Die Wohnung muss zur Nutzung durch Sie und Ihre Haushaltsangehörigen vorgesehen sein.

Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.

Gefördert wird:

  • der Bau einschließlich des erstmaligen Erwerbs von neuen Eigenheimen/Eigentumswohnungen, 
  • die Modernisierung einschließlich alten- und behindertengerechte Anpassung,
  • Erwerb bestehender Eigenheime/Eigentumswohnungen.

Fördervoraussetzung ist, dass Ihr Einkommen und das Einkommen der Haushaltsangehörigen nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

Die Förderung erfolgt nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.

Welche Gebühren fallen an?

In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer

keine Angabe

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

13.08.2020

Zuständige Stelle:

Investitionsbank Schleswig-Holstein für weitere Förderprogramme

Anschrift

Zur Helling 5-6
24143 Kiel

Telefon

+49 431 9905-0

Fax

+49 431 9905-3383

E-Mail

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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