Sozialhilfe beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihr Einkommen (z.B. Rente) und Vermögen im Alter oder bei Erwerbsminderung nicht für die Finanzierung Ihres notwendigen Lebensunterhalts ausreichen, können Sie Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.
Die Leistungen umfassen insbesondere den notwendigen Lebensunterhalt einschließlich angemessener Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.
Leistungen der Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung können in Anspruch nehmen:
- Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, bei Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren.
- Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, bei Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren + x Monate. Für die Personen der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1967 gilt hinsichtlich des Erreichens der Altersgrenze eine gesetzliche Stufenregelung.
- Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und deren dauerhaft vollständige Erwerbsminderung festgestellt wurde.
Sie können den Antrag auf Leistungen der Grundsicherung auch stellen, wenn Sie in einem Heim (stationäre Einrichtung) leben.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Hilfe & Kontakt:
Sie können Ihre Unterlagen in Kopie während der Öffnungszeiten an der Infothek im Verwaltungszentrum Mühlentor abgeben, ohne vorher einen Termin zu vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass an der Infothek keine individuelle Beratung angeboten wird.
Servicezeiten vor Ort nur nach vorheriger Terminbuchung:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 12:30 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
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Mo. bis Do. 08:00 Uhr – 14:00 Uhr
Fr. 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
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