Künstlersozialversicherung Anmeldung Widerspruchsprüfung

Leistungsbeschreibung

Rechtsgrundlage

§ 39 KSVG; §§ 84 ff SGG i.V.m. den jeweiligen Rechtsgrundlagen des Ausgangsbescheides

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle:

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer