Auskünfte von der Zollverwaltung erhalten

Leistungsbeschreibung

Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie ein Produkt, das Sie im Ausland gekauft haben, in Deutschland versteuern müssen? Sie haben eine Frage zur Kraftfahrzeugsteuer oder eine Anwenderfrage zu Online-Anwendungen des Zolls?

In vielen Fällen können Sie von der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung eine Auskunft erhalten.

Viele hilfreiche Informationen finden Sie außerdem auf der Internetseite der Zollverwaltung.

Über folgende Themenbereiche können Sie sich bei der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung informieren:

  • Einfuhren nach Deutschland
  • Ausfuhren aus Deutschland
  • Zolltarif
  • Verbrauchsteuern
  • Finanzkontrolle Schwarzarbeit
  • Kraftfahrzeugsteuer
  • Online-Anwendung des Zolls, zum Beispiel:
    • Bürger- und Geschäftskundenportal und darin angebotene Leistungen
    • Internetzollanmeldungen (Einfuhr, Ausfuhr, Postsendungen)
    • ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) 
    • EMCS (Excise Movement and Control System)
    • goAML (Online-Portal für Verdachtsmeldungen zu Geldwäsche)

Bitte beachten Sie, dass die Zollverwaltung keine Rechts- oder Steuerberatung ersetzen und die dienstlichen Entscheidungen anderer Fachbehörden nicht beeinflussen kann.

Erteilte Auskünfte der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung begründen keine Rechtsansprüche und beziehen sich ausschließlich auf die in Deutschland geltenden Bestimmungen. Die Zollvorschriften anderer Länder liegen dem deutschen Zoll nicht vor.

Verfahrensablauf

Ihre Anfrage zu zoll- oder steuerrechtlichen Themen können Sie auf folgenden Wegen stellen: 

  • telefonisch, 
  • per E-Mail, 
  • per Chatbot oder 
  • schriftlich, zum Beispiel auf dem Postweg.

Allgemeine Anfragen von Privatpersonen und Unternehmen zu allen Bereichen des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts sowie zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit beantwortet die Zentrale Auskunft Zoll.

Der Service Desk Zoll beantwortet Fragen zur Nutzung der Online-Anwendungen des Zolls.

Allgemeine Fragen rund um die Kfz-Steuer beantwortet die Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer. Auf Anfrage per E-Mail sowie auf telefonische Anfrage kann diese auch einen ausgesetzten SEPA-Lastschrifteinzug reaktivieren.

Voraussetzungen

Es gibt keine Voraussetzungen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

Bei telefonischen Anfragen erteilt die Hotline der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung in der Regel sofort Auskunft. Auch die Chatbots erteilen Auskünfte sofort. Schriftliche Anfragen werden in der Regel innerhalb weniger Arbeitstage bearbeitet.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung der Generalzolldirektion bearbeitet keine Rechtsbehelfe. Anfragen mit entsprechendem Inhalt werden an die zuständige Stelle weitervermittelt.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

Weiterführende Informationen

Urheber

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Fachlich freigegeben am

07.12.2022

Zuständige Stelle:

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer

Anschrift


01077 Dresden, Stadt

Telefon

+49 351 44834-550

Fax

+49 228 303-97926

Öffnungszeiten

Anrufzeiten:
Montag 08:00 – 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr
Freitag 08:00 – 17:00 Uhr

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll

Anschrift

Carusufer 3 - 5
01099 Dresden, Stadt

Telefon

+49 228 303-26040

Fax

+49 228 303-97924

Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 17:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr

Freitag 08:00 – 17:00 Uhr

Generalzolldirektion (GZD), Service Desk Zoll (Anwenderfragen)

Anschrift


01077 Dresden, Stadt

Telefon

+49 228 303-26090

Fax

+49 228 303-97925

Öffnungszeiten

Anrufzeiten:

Montag 08:00 Uhr – 17:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr

Freitag 08:00 – 17:00 Uhr

Generalzolldirektion (GZD), Chatbot

Öffnungszeiten

rund um die Uhr

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer