Obligatorische Statusklärung für mitarbeitende Familienangehörige oder geschäftsführende Gesellschafter beantragen

Leistungsbeschreibung

Mit dem Statusfeststellungsverfahren erhalten Sie Rechtssicherheit, ob Sie selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt sind. Das obligatorische Verfahren wird automatisch eingeleitet, wenn Arbeitgebende bei der Anmeldung einer Beschäftigung angegeben haben, dass es sich bei den Arbeitnehmenden um bestimmte Familienangehörige oder um geschäftsführende Gesellschafter handelt.

Verfahrensablauf

Das Verfahren wird automatisch eröffnet, wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber bei der Anmeldung angegeben hat, dass zwischen Ihnen ein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis besteht oder Sie eine geschäftsführende Gesellschafterin oder ein geschäftsführender Gesellschafter sind.

  • Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund stellt Ihnen einen Feststellungsbogen zur Verfügung.
  • Füllen Sie den Feststellungsbogen online oder schriftlich aus.
  • Übermitteln Sie den Bogen online, persönlich oder per Post an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft die Sach- und Rechtslage.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Voraussetzungen

  • Keine. Das Verfahren wird automatisch eröffnet, wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber bei der Anmeldung angegeben hat, dass zwischen Ihnen ein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis besteht oder Sie eine geschäftsführende Gesellschafterin oder ein geschäftsführender Gesellschafter sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Statusfeststellung
  • vertragliche Vereinbarungen zur Tätigkeit, für die der Erwerbsstatus festgestellt werden soll
  • gegebenenfalls: Nachweis über Verwandtschaftsverhältnis zwischen auftraggebender und auftragnehmender Person
  • gegebenenfalls: Gesellschaftsvertrag
  • falls vorhanden: relevante Bescheide der Agentur für Arbeit
  • falls vorhanden: Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid entnehmen.
  • Klage vor dem Sozialgericht. Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weiterführende Informationen

Urheber

Deutsche Rentenversicherung Bund


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

01.06.2023

Zuständige Stelle:

Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)

Anschrift

Ruhrstraße 2
10709 Berlin, Stadt

Telefon

+49 30 865-0

Fax

+49 30 865-27240

Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung

Telefon

+49 800 10004800

Öffnungszeiten

Servicezeiten

Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 19:30 Uhr
Freitag: 7.30 bis 15.30 Uhr

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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