Rechtsmittelverzichtserklärung zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" einreichen

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie für ein Vorhaben aus dem Förderprogramm „Politische Stiftungen“ einen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten haben, erhalten Sie Ihre Zuwendung in der Regel nach Ablauf der 1-monatigen Klagefrist.

Sie haben aber auch die Möglichkeit, dem BMZ mitzuteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten werden. Dies beschleunigt die Auszahlung der Fördermittel.

Verfahrensablauf

Reichen Sie Ihre Rechtsmittelverzichtserklärung online oder per Post beim BMZ ein.

  • Rufen Sie das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie Ihre Rechtsmittelverzichtserklärung online ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und per Post an das BMZ senden.
  • Das BMZ prüft Ihre Rechtsmittelverzichtserklärung und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.

Voraussetzungen

  • Ihre politische Stiftung hat einen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erhalten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Online-Formular

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

): Sie können Ihren Rechtsmittelverzicht nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erklären.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Widerspruch

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weiterführende Informationen

Urheber

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Fachlich freigegeben am

07.08.2023

Zuständige Stelle:

Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 511 Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung, Grundsätze Religion und Entwicklung

Anschrift

Dahlmannstraße 4
53113 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 99535-0

Fax

+49 228 99535-3500

Internetadresse

https://www.bmz.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 15:00 Uhr

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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