Kircheneintritt

Leistungsbeschreibung

Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären. Diese teilt der Meldebehörde den Eintritt mit.

An wen muss ich mich wenden?

Ihr Eintritt in eine Kirche bzw. Religionsgemeinschaft ist gegenüber der maßgeblichen Kirche oder Religionsgemeinschaft zu erklären.

Welche Gebühren fallen an?

Der Eintritt in die Kirche/Religionsgemeinschaft ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

14.06.2022

Zuständige Stelle:

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer