Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation als Steuerfachangestellte oder Steuerfachangestellter beantragen

Leistungsbeschreibung

Eine Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf Steuerberaterin/Steuerberater ist nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) nicht möglich, da die Zulassung in Deutschland als Steuerberaterin/Steuerberater das Bestehen der Steuerberaterprüfung erfordert.

Verfahrensablauf

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein.

Zuständige Stelle

Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein

Voraussetzungen

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

WiMi

Fachlich freigegeben am

05.10.2020

Zuständige Stelle:

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer