Anerkennung von Weiterbildungsabschlüssen für Psychotherapeuten

Leistungsbeschreibung

Durch den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung in Bereichen werden einge­hende und besondere Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen und Fertigkeiten nachgewiesen, welche zur Ankündigung einer speziellen psychotherapeutischen Tätigkeit durch Führen einer Zusatzbezeichnung in einem Bereich nach Maßgabe der Weiterbildungsordnung berechtigen.

An wen muss ich mich wenden?

Der Antrag ist an die Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein (PKSH), Alter Markt 1 – 2, 24103 Kiel, zu richten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bescheinigung über die erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung (alle während der Weiterbildung ausgestellt Zeugnisse/Nachweise)

Welche Gebühren fallen an?

Bescheinigung über die erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung (alle während der Weiterbildung ausgestellt Zeugnisse/Nachweise)

Rechtsgrundlage

Weiterbildungsordnung der PKSH.

Zuständige Stelle:

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer