Steuerfahndung / Bußgeld- und Strafsachenstelle

Leistungsbeschreibung

Aufgabe der Steuerfahndung ist es, Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten zu ermitteln sowie die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle. Sie ermittelt sowohl die Besteuerungsgrundlagen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Bei Verdacht einer Steuerhinterziehung kann jeder gegenüber der Steuerfahndung Anzeige erstatten. Auch anonyme Anzeigen sind möglich. Namentliche Anzeigen besitzen in der Regel aber höhere Erfolgsaussichten, weil sie Rückfragen ermöglichen.

Die Bußgeld- und Strafsachenstelle ist die „Staatsanwaltschaft“ des Finanzamts. Sie leitet Ermittlungen im Steuerstrafverfahren und kann Strafbefehle beantragen oder Bußgeldbescheide erlassen. In bestimmten Fällen arbeitet sie hierbei mit der Staatsanwaltschaft zusammen. Sie ist zudem für die Bearbeitung von Selbstanzeigen zuständig.

An wen muss ich mich wenden?

Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

Rechtsgrundlage

  • §§ 369 ff. Abgabenordnung (AO)
  • Strafprozessordnung (StPO),
  • Strafgesetzbuch (StGB),
  • Gesetz über Ordnungswidrigkeiten  (OWiG)
     

Anträge / Formulare

Keine.

Zuständige Stelle:

Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste

Anschrift

Hopfenstraße 2 a
24103 Kiel

Telefon

0431 55062-0

Fax

0431 55062-1309

Öffnungszeiten

Nach Vereinbarung

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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