Zentrale Anlaufstelle des Bundeskriminalamtes (BKA) für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen

Leistungsbeschreibung

Die zentrale Anlaufstelle des Bundeskriminalamtes (BKA) für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen nimmt Hinweise von Bürgern entgegen, die

  • sich durch rechtsextremistische Gewalt selbst gefährdet sehen oder
  • von rechtsextremistischen Gewalttätern bedroht werden.

Sie leitet diese an die zuständigen Landespolizeibehörden weiter.

Sollte eine akute Gefahr für Leib oder Leben bestehen, muss der polizeiliche Notruf 110 gewählt werden.

An wen muss ich mich wenden?

An die Zentrale Anlaufstelle des Bundeskriminalamtes für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen:
Tel.: +49 2225-8924240 (täglich 00:00 - 24:00)

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundeskriminialamtes (BKA).

Zuständige Stelle:

Bundeskriminalamt (BKA)

Anschrift


65173 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Telefon

+49 611 55-0

Fax

+49 611 55-12141

Internetadresse

https://www.bka.de/

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer