Krankenkassenaufsicht

Leistungsbeschreibung

Die gesetzlichen Krankenkassen unterliegen der staatlichen Rechtsaufsicht.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung führt die Aufsicht über die bundesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen. Bundesunmittelbar sind die Krankenkassen, deren Tätigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt. Krankenkassen, deren Tätigkeitsbereich auf bis zu drei Bundesländer beschränkt ist, unterstehen der jeweiligen Landesaufsicht.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Bundesamt für Soziale Sicherung oder die aufsichtsführende Landesbehörde.

Die zuständige Aufsichtsbehörde kann unter anderem dem Impressum des Internetauftritts der jeweiligen Krankenkasse entnommen werden.

 

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zu den Themen Gesundheitswesen, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Ansprechpartner bei Beschwerden über die gesetzliche Krankenversicherung finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit.

Zuständige Stelle:

Bundesamt für Soziale Sicherung

Anschrift

Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 619-0

Fax

+49 228 619-1829

Öffnungszeiten

Mo. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr

Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr

Mi. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr

Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr

Fr. 09:00 - 12:00 Uhr

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer