Visuelle Assistenzsoftware öffnen. Mit der Tastatur erreichbar über ALT + 1

Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende

Leistungsbeschreibung

Handwerkern und anderen Gewerbetreibenden können bei zwingender Erfordernis Ausnahmen von Halt- und Parkverboten genehmigt werden. Voraussetzung ist, dass eine Berufsausübung anderenfalls nicht möglich oder nicht zumutbar wäre.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Bei größeren / längerfristigen Bauvorhaben sind bei der Straßenverkehrsbehörde Lübeck Ausnahmegenehmigungen zum Abstellen von Werkstatt- bzw. Montagefahrzeugen zu beantragen. Diese Ausnahmegenehmigungen werden kennzeichenbezogen ausgestellt und sind nur im Original gültig.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unter : Parkmöglichkeiten Handwerker

Hilfe & Kontakt:

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 -14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Bemerkung

Die Dienstleistungen der Straßenverkehrsbehörde können am besten per E-Mail unter strassenverkehrsbehoerde@luebeck.de erledigt werden. Wenn Sie dennoch einen persönlichen Termin wünschen, benötigen Sie vorher einen Termin, da ohne diesen kein Zutritt möglich ist.

Karte

Leaflet | Map data © OpenStreetMap, Presseamt der Hansestadt Lübeck

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Bemerkung

Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße

Karte

Leaflet | Map data © OpenStreetMap, Presseamt der Hansestadt Lübeck

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer