Flaggenzertifikat für Sportboot zurückgeben

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Leistungsbeschreibung

Das Flaggenzertifikat dient als Nachweis für die Berechtigung zum Führen der deutschen Flagge an einem Seeschiff oder einem seetauglichen Sportboot mit bis zu 15 Metern Rumpflänge.

Es wird für natürliche Personen, Personengemeinschaften oder juristische Personen ausgestellt. Sie müssen einen Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Deutschland haben und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Bürgerin beziehungsweise Bürger der Europäischen Union (EU) sein.

Ein Flaggenzertifikat ist zurückzugeben, wenn

  • das Schiff oder Boot verkauft wurde,
  • das Schiff in ein deutsches oder ausländisches Schiffsregister eingetragen wurde,
  • sich die Eigentumsverhältnisse verändern, insbesondere bei Eignergemeinschaften, zum Beispiel wenn Eigentümerinnen oder Eigentümer ausscheiden oder neue Personen der Eignergemeinschaft beitreten, oder
  • die Eigentümerin oder der Eigentümer verstirbt.

Verfahrensablauf

Die Rückgabe eines Flaggenzertifikates können Sie beim Bundes-amt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) beantragen. 

Per Post:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des BSH und rufen Sie den Bereich für Flaggenzertifikate auf.
  • Wählen Sie das PDF-Formular „Antrag auf Rückgabe eines bestehenden Flaggenzertifikats“ aus.
  • Sie können das Antragsformular als PDF-Datei am Computer ausfüllen und ausdrucken oder herunterladen und handschriftlich ausfüllen.
  • Das ausgefüllte Antragsformular senden Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen inklusive des Flaggenzertifikats im Original per Post an das BSH.
  • Sie erhalten eine Bestätigung der Rückgabe, sofern Sie dies im Antrag entsprechend vermerkt haben.

Online:

  • Für den Online-Antrag rufen Sie den Bereich für „Flaggenzertifikate“ des BSH auf und folgen Sie den Anweisungen. 
  • Nachweise können Sie in verschiedenen Formaten hochladen.
  • Das Flaggenzertifikat im Original müssen Sie zur Rückgabe an das BSH per Post senden.
  • Hinweis: Angaben über die Bestätigung der Ungültigkeit des Flaggenzertifikates erhalten Sie nur, wenn dies in der Rückgabe bean-tragt worden ist.
  • Erläuterungen zum Antrag und Informationen rund um das Flaggenzertifikat finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des BSH
     

Voraussetzungen

Ein gültiges Flaggenzertifikat ist zurückzugeben, wenn

  • Sie das Schiff oder Boot verkaufen,
  • das Schiff in ein deutsches oder ausländisches Schiffsregister eingetragen werden soll,
  • sich die Eigentumsverhältnisse verändern, insbesondere bei Eignergemeinschaften, zum Beispiel wenn Eigentümerinnen oder Eigentümer ausscheiden oder neue Personen der Eignergemeinschaft beitreten, oder
  • die Eigentümerin oder der Eigentümer verstirbt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefüllter (Online-)Antrag
  • Flaggenzertifikat im Original

Welche Fristen muss ich beachten?

Geben Sie das Flaggenzertifikat unverzüglich zurück, wenn Sie das Fahrzeug verkaufen oder sich die Eigentumsverhältnisse ändern.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch bei Ablehnungsbescheid

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja 

Was sollte ich noch wissen?

Die Angaben für die Bestätigung der Ungültigkeit des Flaggenzertifikates erhalten Sie nur, wenn dies in der Rückgabe beantragt worden ist.

Weiterführende Informationen

Urheber

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

29.11.2022

Zuständige Stelle:

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) - Sachgebiet S11

Anschrift


20038 Hamburg, Freie und Hansestadt

Telefon

+49 40 3190-7114

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer