Beschluss in geänderter und ergänzter Fassung (fett):
Die Bürgerschaft möge beschließen, dass im Rathaus, im Kanzleigebäude sowie in den Gebäuden der Stadtverwaltung Trinkwasserentnahmen (Leitungswasser) in selbstmitgebrachten Gefäße möglich sind und in den Sitzungen der städtischen Gremien sowie der Stadtverwaltung das Leitungswasser zugänglich ist.
Auf Wasser in Flaschen wird dann verzichtet.
Das GMHL erarbeitet für die Umsetzung eine technische Machbarkeitsevaluierung. Sofern erforderlich werden diejenigen Leitungen, welche nicht die ausreichenden Standards erfüllen, saniert bzw. modernisiert
Die Unbedenklichkeit der Leitungswasserqualität ist durch eine fachgerechte Labormessung, insbesondere im Hinblick auf den Bleigehalt an der Entnahmestelle / der Zapfstelle zu überprüfen und nachzuweisen.
Derartige Labormessungen sind darüber hinaus in allen öffentlichen Gebäuden, insbesondere auch in Schulen durchzuführen, sofern dort Trinkwasser aus Leitungen entnommen wird und das Baujahr der Gebäude eine entsprechende Untersuchung nahe legt