Vorlage - VO/2020/09248
|
Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird mit der Prüfung beauftragt, ob und unter welchen Voraussetzungen die im Kurgebiet gelegenen Grünanlagen – hier insbesondere der Grünstrand und der Brügmanngarten – in den sachlichen Geltungsbereich der Strandsatzung überführt werden können.
Hierbei wäre zu berücksichtigen, dass der §1 Absatz 2 um einen Buchstaben
„d) Grünstrand“ ergänzt wird.
Ebenso muss §3 Absatz 2 um den Buchstaben „d“ unter „Punkt d“ ergänzt werden.
Begründung
Anlagen