Vorlage - VO/2020/09259
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft möge beschließen:
1. Vor der Veräußerung von Erbbaurechtgrundstücken wird geprüft, ob durch einen Verbleib der Erbaugrundstücke eine Sicherung von günstigem Wohnraum erfolgen kann. In diesem Fall erfolgt kein Verkauf. Bei einem Verkauf von neu zu bebauenden Grundstücken für Geschosswohnungsbau wird geprüft, ob durch eine günstige Erbpacht günstiger Wohnraum geschaffen werden kann.
2. Die Hansestadt Lübeck nimmt nach Paragraph 24 Baugesetzbuch (BauGB) in allen geeigneten Fällen ihr Vorkaufsrecht verstärkter wahr. Der Bau- und Wirtschaftsausschuss müssen beteiligt werden, wenn bei der geplanten Veräußerung von stadtplanerisch wichtigen Flächen durch Dritte seitens der Hansestadt Lübeck auf die Wahrnehmung eines städtischen Vorkaufsrechts verzichtet werden soll.
3. Die Verwaltung erarbeitet zeitnah eine Strategie zur Bodenbevorratung und legt dieses der Lübecker Bürgerschaft noch im Jahr 2020 zur Beratung vor.
Begründung
Anlagen