Vorlage - VO/2020/09007-01
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft möge beschließen, dass im Rathaus, im Kanzleigebäude sowie in den Gebäuden der Stadtverwaltung Trinkwasserentnahmen (Leitungswasser) in selbstmitgebrachten Gefäße möglich sind und in den Sitzungen der städtischen Gremien sowie der Stadtverwaltung das Leitungswasser zugänglich ist.
Auf Wasser in Flaschen wird dann verzichtet.
Das GMHL erarbeitet für die Umsetzung eine technische Machbarkeitsevaluierung. Sofern erforderlich werden diejenigen Leitungen, welche nicht die ausreichenden Standards erfüllen, saniert bzw. modernisiert.
Begründung
Durch den Verzicht auf Trinkwasser in Flaschen leisten Bürgermeister, Mitarbeiter der Stadt, die Mitglieder der Bürgerschaft, die Mitglieder der Ausschüsse, Besucher und Gäste einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Denn die Belastung des Klimas ist durch Trinkwasser in Flaschen in Deutschland rund 600-mal höher als bei Leitungswasser, insb. durch den Transportweg. Leitungswasser ist gesund, wird streng kontrolliert, ist ressourcenschonend und kostengünstig.
Um den Installationsaufwand nicht unnötig zu erhöhen, müssen es nicht zwingend neue Trinkwasserspender sein. Andere Vorrichtungen, die eine Leitungswasserentnahme in selbst mitgebrachten Gefäßen (Trinkflaschen) ermöglichen, sind ebenfalls zu begrüßen, z.B. entsprechend geeignete Wasserhähne in Sanitärräumen.
Anlagen
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