Auszug - Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln gem. § 95 d Abs. 1 GO in Vbg. mit § 4 der Haushaltssatzung zur Abrechnung von Straßenreinigungsgebühren für fiskalische Grundstücke und Allgemeines Interesse für das Jahr 2020
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Keine Wortmeldung.
Beschluss:
Zum Ausgleich der Abrechnung von Straßenreinigungsgebühren der Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) für fiskalische Grundstücke und Allgemeines Interesse für das Jahr 2020 werden im Haushaltsjahr 2020 auf dem Produktsachkonto 545001000.5455000 – Erstattung von Aufwendungen von verbundenen Unternehmen 275.000,-- Euro überplanmäßig bewilligt.
Die Deckung der überplanmäßig bewilligten Haushaltsmittel erfolgt aus den Produktsachkonten 122003000.5271007 – Ordnungsamt, Aufwendungen für Ersatzvornahmen u. Maßnahmen der Gefahrenabwehr in Höhe von 100.000,-- Euro und 122003000.5431003 - Ordnungsamt, Bürobedarf in Höhe von 175.000,-- Euro.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme | x |
einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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