Vorlage - VO/2020/09058  

Betreff: Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln gem. § 95 d Abs. 1 GO in Vbg. mit § 4 der Haushaltssatzung zur Abrechnung von Straßenreinigungsgebühren für fiskalische Grundstücke und Allgemeines Interesse für das Jahr 2020
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.030 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Poltrock, Petra
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
25.08.2020 
36. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.08.2020 
18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Zum Ausgleich der Abrechnung von Straßenreinigungsgebühren der Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) für fiskalische Grundstücke und Allgemeines Interesse für das Jahr 2020 werden im Haushaltsjahr 2020 auf dem Produktsachkonto 545001000.5455000 – Erstattung von Aufwendungen von verbundenen Unternehmen 275.000,-- Euro überplanmäßig bewilligt.

 

Die Deckung der überplanmäßig bewilligten Haushaltsmittel erfolgt aus den Produktsachkonten 122003000.5271007 – Ordnungsamt, Aufwendungen für Ersatzvornahmen u. Maßnahmen der Gefahrenabwehr in Höhe von 100.000,-- Euro und 122003000.5431003 - Ordnungsamt, Bürobedarf in Höhe von 175.000,-- Euro.
 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

3.320 – Ordnungsamt

zustimmend

1.201 – Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht berührt sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 8 (6) EigVO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja, siehe Begründung

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

Die Haushaltsmittel für die Straßenreinigungsgebühren für fiskalische Grundstücke der Hansestadt Lübeck und Allgemeines Interesse 2020 wurden anhand der Kostenschätzung der EBL mit 3.000.000,--  Euro eingeplant. Nach dem nun vorliegenden Abrechnungsergebnis für das Jahr 2018  für den Betriebszweig Straßenreinigung wurde durch die EBL  darüber hinaus eine Nachzahlung in Höhe von 274.594,52 Euro in Rechnung gestellt. Dadurch reichen die in 2020 veranschlagten Haushaltsmittel nicht aus, um die Nachforderungen der EBL auszugleichen. Die Summe ist überplanmäßig bereitzustellen.
 

 


Anlagen