Vorlage - VO/2020/08714-01
|
Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft möge beschließen,
der ab 2021 haushaltswirksame Budgetvertrag für freiwillige Leistungen mit dem e.Punkt e.V. im Umfang von 63,000 Euro wird nicht über eine strukturelle Kürzung des Basisverhandlungsbetrages für Zuschüsse an freie Träger im Rahmen der Budgetvertragsverhandlungen 2021-2024 gegenfinanziert.
Stattdessen werden die neu anfallenden Kosten ab dem Haushaltsjahr 2021 in Höhe der zu veranschlagenden strukturellen Kosten über den konsumtiven Haushalt in den entsprechenden Vertragsjahren gegenfinanziert.
Begründung
Erfolgt mündlich
Anlagen
|