Vorlage - VO/2020/08813
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Beschlussvorschlag
Bei der Durchführung/Umsetzung des Projektes Smart-City wird der Bürgermeister zum Schutz der Gesundheit der Lübecker Bürgerinnen und Bürger vor hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung gebeten, folgende Vorsorgemaßnahme einzuleiten bzw. umzusetzen:.
• Begleitung der Maßnahme durch einen unabhängigen Gutachter zur Erstellung von Expertisen für das Konzept Smart-City sowie aller technischen und baulichen Maßnahmen mit der Zielrichtung, die minimalste elektromagnetische Emission zu erreichen. Dabei sind auch Funktionsweisen des Konzepts und dessen Wirkungsweisen zu berücksichtigen.
• Umsetzung der Expertisen im Rahmen der Maßnahme Smart-City.
Begründung
Die festgelegten Grenzwerte gem. der 26. BIMSCHV zielen darauf ab, eine Wärmebelastung des menschlichen Gewebes zu vermeiden. Von der bisherigen wissenschaftlichen These, dass keine weiteren Auswirkungen auf das menschliche Gewebe, als die bisher bekannte Erwärmung auftritt, rückt eine immer größer werdende Anzahl von Wissenschaftlern ab. Entsprechende Gutachten liegen vor.
Es sollte daher der geltende EU-Vertrag, Art. 191 zur Anwendung kommen. Dort heißt es „Die Umweltpolitik der Union beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung.“
Anlagen
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