Vorlage - VO/2020/09177
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Beschlussvorschlag
Für die peripheren Einzelhandelszentren (Sonderstandorte mit regionaler und überregionaler Bedeutung. Citti und Luv, “Grüne Wiese”) werden keine baurechtlichen Veränderungen mehr gewährt, die deren Attraktivität zu Lasten der Lübecker Altstadt weiter fördern und damit den Abfluss von Kaufkraft aus der Lübecker Innenstadt beschleunigen. Dies beinhaltet, aber ist nicht beschränkt auf die dortige Ansiedlung von Ärztezentren, Ladenhandwerk und
Dienstleistungen, die Ausweitung von Flächen für innenstadtrelevante Sortimenten oder
Kernsortimente wie Bekleidung und die Veränderung der Liste „Innenstadtrelevantes
Sortiment“.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlagen
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