Vorlage - VO/2020/09177-01
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Beschlussvorschlag
Entsprechend der Empfehlung des Bereichs Stadtplanung und Bauordnung aus der VO/2018/06508 fasst die Bürgerschaft folgenden Beschluss:
Um die Innenstadt nicht weiter zu schwächen, wird keine weitere Zunahme von zentrenrelevanten Verkaufsflächen außerhalb der Innenstadt und der zentralen Versorgungsbereiche zugelassen. Weiterhin sollen auch nicht durch Verlagerungen oder Sortimentstausch die sortimentsbezogenen Verkaufsflächenobergrenzen für innenstadtsensible Sortimente erhöht werden. Um eine weitere Schwächung der zentralen Versorgungsbereiche zu vermeiden, sollen dort darüber hinaus auch keine weiteren Dienstleistungsflächen zugelassen werden. Die gleichen Vorgaben sollten auch an weiteren Standorten wie dem Schlachthof Anwendung finden.
Dementsprechend sollte akteursübergreifend bis März 2021 ein tragfähiges Zukunftskonzept „innerstädtischer Handel“ auf den Weg gebracht werden, das sich mit den zukünftigen Herausforderungen und der Bedeutung der Innenstadt als „Herz (Impulsgeber)“ einer Stadt intensiv auseinander setzt und Lösungsansätze entwickelt.
Begründung
Die Begründung ergibt sich aus der VO/2018/06508:
Gerade im Hinblick auf den aktuell laufenden Prozess zum Rahmenplan Innenstadt wird deutlich, dass die zukünftige Entwicklung der Altstadt wesentlich mit dem Fortbestand des stationären Einzelhandels verbunden ist. In den Beteiligungsprozessen zum Rahmenplan haben die teilnehmenden BürgerInnen gefordert, die Innenstadt als Mittelpunkt des öffentlichen Lebens mit allen seinen Funktionen, insbesondere auch die Funktion Einzelhandel, zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Anlagen
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