Ausgangslage
Im Jahr 2016 wurde der Bürgerschaft ein Konzept zur IT-Ausstattung der Lübecker Schulen vorgelegt, das durch das Institut für Softwaretechnik und Programmiersprachen der Universität zu Lübeck im Auftrag der Hansestadt Lübeck und in Abstimmung mit einer erweiterten Projektgruppe erarbeitet wurde (VO/2016/04082). Das Konzept beinhaltete u.a. Empfehlungen zur Zentralisierung der Schul-IT, zur Standardisierung und zu Wartung und Support. Aufbauend auf diesem Konzept begann im Jahr 2017 basierend auf dem Beschluss der Bürgerschaft vom 24.11.2016 eine Pilotphase an drei Lübecker Schulen, die 2019 erfolgreich abgeschlossen wurde. Eine Evaluation der Pilotphase wurde der Bürgerschaft im November 2019 vorgelegt (VO/2019/07671). Die Pilotschulen gingen nach der Pilotphase in den Regelbetrieb über und das erfolgreich erprobte Konzept wird im Rahmen des DigitalPakts Schule auf alle Lübecker Schulen ausgerollt.
Ein Ablaufplan für die Umsetzung der Standardisierung und Zentralisierung der Schul-IT an Lübecker Schulen wurde in der „Evaluation Pilotphase zentrale IT-Infrastruktur an Lübecker Schulen und Umsetzung Digitalpakt“ (VO/2019/07671) vorgestellt. Die Umsetzung des darin vorgestellten Ausstattungskonzept sowie der Aufbau zentraler IT-Serverinfrastruktur und professioneller Wartungs- und Supportstrukturen mit lokalen Dienstleistern ist zudem Teil der Digitalen Strategie der Hansestadt Lübeck (VO/2020/08509 - Digitale Strategie - Rahmenkonzept der Hansestadt Lübeck). Zudem ergeben sich durch die DigitalPakt-Förderrichtlinie und die Zusatzvereinbarung DigitalPakt 2 zur Nachhaltigkeit der Investition Anforderungen an die Support- und Wartungsinfrastruktur, die ebenfalls mit in die weitere Planung einflossen.
Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Schulschließungen, wurde der Fokus der dringlich umzusetzenden Teilprojekte vermehrt auf die Bereitstellung von zentralisierten Diensten zur Durchführung von onlinegestütztem Unterricht gelegt. Einige im Rahmen des DigitalPakts Schule geplanten Maßnahmen wurden daher vorgezogen. Dazu gehört auch das Serverkonzept der Universität zu Lübeck. Innerhalb kürzester Zeit wurden rund 1.100 Lehrer:innen und rund 12.600 Schüler:innen E-Mailkonten inkl. Dateiablage sowie Online-Office Funktion zentral unter der Internetadresse luebeck.schule bereitgestellt.
Durch das Sofortausstattungsprogramm (DigitalPakt 2) werden zudem kurzfristig Gelder durch Bund und Land bereitgestellt, mit denen zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte Endgeräte für Schüler:innen beschafft werden können, die über keine Geräte zur Teilnahme am digitalen Unterricht verfügen (siehe Beschluss des Hauptausschusses vom 29.07.2020 zur Vorlage VO/2020/09099). Nicht nur die wachsende IT-Infrastruktur der Lübecker Schulen, auch die im Rahmen des DigitalPakts 2 beschafften Endgeräte benötigen eine Support- und Wartungsinfrastruktur. Zudem ist der Aufbau einer verlässlichen Support- und Wartungsinfrastruktur eine Fördervoraussetzung des DigitalPakts Schule. Die Einbindung der Endgeräte in diese vorhandene oder entstehende Infrastruktur ist eine Voraussetzung in der Förderrichtlinie des DigitalPakts 2. Aufgrund der kurzen Laufzeit des Förderprogramms, die Mittel müssen bis Ende Oktober verausgabt sein, sowie des hohen Bedarfs der Schulen an einsatzfähigen Endgeräten zur Durchführung digitalen Unterrichts, wird eine kurzfristig verfügbare Support- und Infrastruktur benötigt, die nicht mit den aktuell vorhandenen personellen Ressourcen der Hansestadt Lübeck abbildbar ist.
Darüber hinaus sichert eine Support- und Wartungsinfrastruktur die Nachhaltigkeit der Investition. Der Support der Schul-IT umfasst die Behebung von Fehlern und die Wartung der vom Schulträger bereitgestellten LAN/WLAN-Infrastruktur, Präsentationstechnik in den pädagogisch genutzten Räumen sowie damit verbundene Endgeräte, Endgeräte zur sonderpädagogischen Förderung und Schüler:innen-Endgeräte. Zudem stellt der Support zentrale Dienste und das zentrale Identitätsmanagement bereit und betreibt und wartet dazu zentrale Server sowie Schulserver. Ausgenommen von den Supportleistungen der Schul-IT sind Endgeräte von Lehrer:innen, da diese nicht durch den Schulträger beschafft und bereitgestellt werden. Ebenfalls nicht Teil des hier vorgestellten Support-Konzepts ist der First-Level Support vor Ort, der durch Anwendende und Medienbeauftragte der Schulen geleistet werden muss.
Zur Sicherstellung der schnellen Fehlerbehebung und Verfügbarkeit der IT in den Schulen, ist zudem ein zentraler Ansprechpartner für Probleme und Fehlerbehebung bedeutend. Durch IT-Support aus einer Hand soll außerdem verhindert werden, dass Schulen mit einer Vielzahl von Ansprechpartnern für unterschiedliche IT-Probleme konfrontiert sind.
Auch die Bereitstellung einer Videokonferenzlösung ist für eine moderne IT-Infrastruktur der Lübecker Schulen bedeutend, da so digitaler Unterricht während coronabedingten Schuleinschränkungen oder auch im Rahmen des digitalen Konzepts der Schulen organisiert werden kann. Die coronabedingten Schulschließungen im Frühjahr 2020 forderten die schnelle Bereitstellung von Lösungen für digitalen Unterricht, die gleichzeitig einen weiteren Digitalisierungsschub in den Schulen geleistet haben und auch bei einer Wiedereröffnung der Schulen im Regelbetrieb genutzt werden können. Gleichzeitig wurde aber auch deutlich, an welchen digitalen Anwendungen und Ausstattungsgegenständen es den Schulen zur Durchführung digitalen Unterrichts noch fehlt. Zudem machten zahlreiche Rückfragen zu den durch den Schulträger bereitgestellten Diensten deutlich, dass die Bereitstellung von Diensten und Anwendung mit Support und Unterstützung einhergehen muss.
Durch das Land wird ab kommendem Schuljahr itslearning als Lernmanagementsystem bereitgestellt. Auch das Schulportal SH befindet sich aktuell in der Entwicklung und basiert wie die Lübecker Schulträgerlösung auf UCS@School. Bei itslearning handelt es sich um einen Dienst, der an das Schulportal SH angeschlossen werden soll und digitalen Unterricht u.a. durch das Bereitstellen von Aufgaben ermöglicht. Das Land plant auch einen Videokonferenzdienst für Schulen bereitzustellen, der nach aktuell vorliegenden Informationen jedoch nicht an das Schulportal angebunden sein wird. An das Lübecker Schulträgerportal ist Ox als ein Dienst angeschlossen, durch den E-Mailpostfächer, Dateiablage und Online-Office für Schüler:innen und Lehrer:innen teilnehmender Schulen bereitgestellt wird. Weitere Dienste sind in Planung. Auch das Videokonferenzsystem kann an luebeck.schule angeschlossen werden. Langfristig sollen Schulportal SH und Schulträgerportale verbunden werden. So sollen Nutzende beide Portale in der Zukunft ohne zusätzliches Anmelden nutzen können. Schulträger haben außerdem die Möglichkeit, weiterhin Dienste bereitzustellen, die nicht oder noch nicht im Schulportal SH verfügbar sind. So kann auf die pädagogischen Bedürfnisse einzelner Schulen eines Schulträgers eingegangen werden. Die Bereitstellung von Diensten durch das Land und durch den Schulträger widerspricht sich also nicht, eine Verbindung der beiden Portale über Schnittstellen wird angestrebt und von der Hansestadt Lübeck soweit möglich aktiv begleitet. Hierzu gibt es einen intensiven Austausch mit dem Land.
Der Aufbau professioneller Wartungs- und Supportstrukturen für Schul-IT mit lokalen Dienstleistern ist Teil der Digitalen Strategie der Hansestadt Lübeck, ebenso der Ansatz, Datenhoheit möglichst im Eigentum der Hansestadt Lübeck zu behalten (VO/2020/08509). Wie in der VO/2019/07671 beschrieben, wird die Vergabe an einen Generaldienstleister angestrebt. Die Wartung und Administration der pädagogischen IT erfordert einen professionellen Support, der nicht, wie in der Vergangenheit oft üblich, ehrenamtlich an den Schulen erledigt werden kann, was die Nutzungsmöglichkeit von IT im Unterricht von engagiertem Lehrpersonal, Eltern, Schüler-AGs etc. abhängig machen würde und je nach Schulstandort stark variieren würde. Eine einheitliche Support- und Wartungsstruktur sichert nicht nur den Einsatz und die nachhaltige Nutzung der Investition in die IT-Infrastruktur, auch Bildungsgerechtigkeit kann durch die Schaffung gleicher Unterstützung für alle Lübecker Schulen sichergestellt werden. Zudem muss der Support durch die Bereitstellung eines professionellen Ticketsystems schnell auf technische Schwierigkeiten und Probleme reagieren können, um die Nutzbarkeit der IT-Infrastruktur im Unterricht sicherzustellen, was eine Aufgabe des Schulträgers ist.
Lösungsbedarf
Alle Lübecker Schulen müssen in die Lage versetzt werden, die IT-Infrastruktur nachhaltig zu nutzen und einen zentralen Ansprechpartner für Wartung- und Support haben. Die Wartungs- und Supportinfrastruktur ist zudem eine Förderbedingung für die Vergabe von Mitteln aus dem DigitalPakt Schule und dem DigitalPakt 2.
Rechtsgrundlage
Gem. § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG) hat der Schulträger den Sachbedarf des Schulbetriebs zu tragen. Dazu gehören nach § 48 Abs. 2 Nr. 2 SchulG insbesondere die Aufwendungen für die Ausstattung der Schulgebäude und ‑anlagen mit Einrichtungsgegenständen und deren laufende Unterhaltung. Grundsätzlich fallen damit die Ausstattung der Schulen mit Informationstechnik und deren Unterhaltung (Wartung und Administration) in den Bereich des Sachaufwandsträgers. Die Ausstattung der Schulen unterliegt dabei jedoch der Leistungsfähigkeit des Schulträgers.
Umsetzungsvorschlag
Um die Schulen kurzfristig zu unterstützen und um die personellen Ressourcen auf Seiten der Hansestadt Lübeck zu entlasten, wurden Projekte definiert, mit denen die Kooperation zwischen der Hansestadt Lübeck und der TraveKom kurzfristig beginnen soll. Dies entspricht zudem dem in VO/2019/07671 beschriebenem Vorgehen einen Generaldienstleister zu beauftragen sowie der in VO/2020/08509 genannten konkreten Maßnahmen im Rahmen der Digitalen Strategie der Hansestadt Lübeck.
Die TraveKom ist nach dem Beschluss der Bürgerschaft vom 20.06.2019 (VO/2019/07486) rückwirkend zum 01.01.2019 100 % Tochter der Stadtwerke Lübeck Holding GmbH und damit auch mittelbar 100 % Tochter der Hansestadt Lübeck. Rechtsgrundlage für eine Inhouse-Vergabe an die Travekom ist § 108 Abs. 1 GWB. Das Vorliegen der Voraussetzungen des § 108 Abs. 1 GWB wurde durch den Bereich Recht geprüft und durch die TraveKom bestätigt.
Nicht nur für die jüngst erfolgte Beschaffung der Endgeräte aus dem Digitalpakt 2, sondern vor allem für den Support und die Wartung schulischer Präsentationstechnik, schulischer Servereinrichtungen und des gesamten IT-Netzes in der Schule bedarf es einer Support- und Wartungsorganisation. Dies soll mit der TraveKom vereinbart werden. Dafür ist, wie vorgenannt ausgeführt, das Inhouse-Geschäft zulässig. Darüber hinaus ist auch darzustellen, ob dieses Inhouse-Geschäft wirtschaftlich ist. Der Support und die Wartung könnte sicherlich auch über eingestelltes städtisches Personal abgedeckt werden. Dies ist derzeit in dem Umfang aus Stellenplangründen und vor allem aus Gründen des nicht mehr vorhandenen Personals auf dem Arbeitsmarkt nicht umsetzbar. Einer Einschätzung des Bereiches Informationstechnik zufolge, würden für Support- und Wartung von etwa 2.000 schulischen Computern oder Notebooks jährliche Kosten von rund 2 Millionen Euro anfallen, wenn die Informationstechnik Support und Wartung übernehmen würde. Alternativ wurde durch den Bereich Schule und Sport im Jahr 2019 bereits der Ansatz zur Schaffung von 12,6 Stellen IT-Assistenz für einfachen Support vor Ort mit einem Personalmehrbedarf von 601.952,40 Euro im Jahr verfolgt, jedoch u.a. aufgrund der Kosten verworfen. Lokale Anbieter wurden durch den Bereich Schule und Sport im November 2019 angefragt, jedoch wurde dies aufgrund der sich entwickelnden Digitalen Strategie der Hansestadt Lübeck sowie der kurzfristigen Umsetzbarkeit als auch des Bedarfes, alle Leistungen aus einer Hand anbieten zu können, nicht weiter verfolgt. Support und die Wartung müssen, auch aufgrund der Sicherstellung der Infrastruktur für digitalen Unterricht aufgrund der Corona-Pandemie, einhergehen mit der Neuausrichtung der Digitalisierung in Lübecker Schulen, also unverzüglich.
Für den Support und die Wartung der IT-Infrastruktur wurden die Projekte gemäß der Anlage „Eckpunkte Vereinbarung TraveKom und Hansestadt Lübeck“ definiert. Dabei soll die mit der TraveKom angestrebte Vereinbarung in Übereinstimmungen mit der DSGVO abgeschlossen werden.
Digitale Strategie
Der Support und die Wartung der IT-Infrastruktur an Lübecker Schulen stehen im Einklang mit dem Rahmenkonzept der Hansestadt Lübeck zur Digitalen Strategie (VO/2020/08509).
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