Vorlage - VO/2020/09006
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Bürgermeister wird gebeten, die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck für mitnehmbare "take-away"- Gerichte und Getränke "to go" zum 01.01.2021 zu prüfen.
Begründung
1998 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass kommunale Verpackungssteuern wegen entgegenstehender Regelungen im damaligen Abfallrecht rechtswidrig sind.
Nach einer grundlegenden Änderung des Abfallrechts im Jahr 2012 (Kreislaufwirtschaftsgesetz) wird heute überwiegend die Meinung vertreten, dass kommunale Verpackungssteuern (nunmehr) zulässig sind. Zum 1. Januar 2021 wurde vom Gemeinderat der Stadt Tübingen die Satzung einer Verpackungssteuer erlassen. Auch in anderen Städten werden solche Satzungen diskutiert.
Anlagen