TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 25.09.2018 |
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SI/2018/216 |
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Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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Ö 3.1 |
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Sitzungstermine des Hauptausschusses 2019 |
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VO/2018/06668 |
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Ö 3.2 |
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Text der internen Stellenausschreibung der Planstelle der Leiterin / des Leiter des Bereiches Büro der Bürgerschaft |
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VO/2018/06560 |
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Ö 3.3 |
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Anfrage BM Prieur (CDU): Verwendung des Geldes aus dem Infrastrukturprogramm (Zurückgestellt am 25.09.18) |
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VO/2018/06502 |
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Ö 3.3.1 |
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Antwort auf die Anfrage BM Prieur (CDU): Verwendung des Geldes aus dem Infrastrukturprogramm |
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VO/2018/06554 |
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Ö 3.4 |
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BM Oliver Prieur: Kurzfristige Sperrungen Possehlbrücke (Zurückgestellt am 11.09.18) |
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VO/2018/06422 |
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Ö 3.4.1 |
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Antwort auf die Anfrage von BM Oliver Prieur betr. kurzfristige Sperrungen Possehlbrücke |
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VO/2018/06512 |
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Ö 3.5 |
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Antwort auf Anfrage von AM/BM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen) im Hauptausschuss am 28.08.2018 betr. Abschaffung der Straßenausbaubeiträge |
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VO/2018/06549 |
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Ö 3.6 |
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Anfrage des BM/AM Thomas Rathcke FDP zu Fördermitteln des Landes S-H im Bereich Infrastruktur und KiTa (Die Anfrage wurde zur Sitzung des HA am 28.08. eingereicht.) |
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VO/2018/06244 |
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Ö 3.6.1 |
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Antwort betr. Fördermitteln des Landes S-H im Bereich Infrastruktur und KiTa |
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Ö 3.7 |
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Anfrage AM Ragnar Lüttke DIE LINKE: Städtische Toiletten in Lübeck (Zurückgestellt am 25.09.18) |
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VO/2018/06503 |
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Ö 3.7.1 |
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Antwort auf Anfrage des BM/AM Ragnar Lüttke betr. öffentliche und städtische Toiletten in Lübeck
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VO/2018/06643 |
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Ö 3.8 |
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Anfrage des Ausschussmitglieds Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Interkulturalität des Personals |
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VO/2018/06564 |
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Ö 3.9 |
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Anfrage Ragnar Lüttke DIE LINKE - Straßenpromoter in der Fußgängerzone |
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VO/2018/06622 |
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Ö 3.10 |
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Anfrage von AM Katjana Zunft (DIE LINKE.) - Anhörung im Petitionsausschuss des Landtages S-H in Kiel zum Thema "Schulkindbetreuung" |
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VO/2018/06691 |
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Ö 3.11 |
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Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP) zur Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein zur Förderung kurzfristig geschaffener Betreuungsplätze sowie Qualitätsverbesserungen in Kindertageseinrichtungen (Kita-Sofortprogramm 2019) (Die Anfrage wurde noch zur Sitzung eingereicht.) |
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VO/2018/06703 |
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Ö 3.12 |
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Antwort auf die Anfrage von BM Prieur (CDU) zum Gewerbegrundstücksverkauf Hutmacherring 28, Roggenhorst, VO/ 2018/06500 (Die Antwort liegt nun vor und wird nachgereicht (war ursprünglich für den nichtöffentlichen Teil - TOP 11.2.1 - vorgesehen).) |
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VO/2018/06630 |
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Ö 3.13 |
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NEU: Mdl. Anfrage BM Thomas-Markus Leber betr. Bericht Sachstand Neubau Feuerwehrgerätehäuser |
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Ö 3.14 |
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NEU: Anfrage AM Katjana Zunft betr. Sachstand Einrichtung Behindertenbeirat |
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Ö 3.15 |
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NEU: Mitteilung Bgm. Lindenau betr. Possehlbrücke |
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Ö 4 |
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Berichte |
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Ö 4.1 |
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Umsetzungsstand der durch die Bürgerschaft beschlossenen Maßnahmen des Konsolidierungskonzeptes 2012 - 2018 |
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VO/2018/06611 |
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Ö 4.2 |
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2. Zwischenbericht 2018 zu den Leistungen und dem Ergebnisplan
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VO/2018/06651 |
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Ö 4.3 |
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Fahrradfreundliches Lübeck |
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VO/2018/06624 |
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Ö 4.4 |
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Monitoring-Bericht 2017 für Vergabeverfahren bei der Hansestadt Lübeck |
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Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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Ö 5.1 |
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Haushalt 2019 |
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VO/2018/06466 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan Anlage 1 inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten Anlage 2 einschl. Nachmeldungen wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2019 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 3. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag Anlage 8 beschlossen. 4. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 843.240.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 851.121.400 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 7.881.000 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 818.233.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 819.552.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 120.360.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 169.881.200 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt. (Stand: 19.11.2018) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 66.272.800 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 67.550.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 390.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.562,94 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2019 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2018 (3.398,81 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2019 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt: 3562,94 Planstellen. |
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05.11.2018 - Bauausschuss |
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Ö 3.5 - zurückgestellt |
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06.11.2018 - Ausschuss für Soziales |
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Ö 7.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorschlag: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan Anlage 1 inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten Anlage 2 ggf. einschl. Nachmeldungen wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2019 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 3. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag Anlage 8 beschlossen. 4. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 843.244.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 848.829.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 5.589.200 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 818.233.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 817.322.700 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 120.360.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 169.781.200 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt. (Stand: Entwurf 2019 per 22.10.2018) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 68.172.800 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 67.550.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 390.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.550,078 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2019 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2018 (3.398,806 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2019 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt: 3550,078 Planstellen.
Nach einer von Frau Bachmann beantragten Sitzungsunterbrechung (17.35 – 17.39 Uhr) beschließt der Ausschuss mit 12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung, die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen. Der Antrag von Herrn Voht ist damit abgelehnt.
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08.11.2018 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 6.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan Anlage 1 inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten Anlage 2 ggf. einschl. Nachmeldungen wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2019 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 3. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag Anlage 8 beschlossen. 4. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 843.240.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 848.829.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 5.589.200 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 818.233.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 817.322.700 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 120.360.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 169.781.200 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt. (Stand: Entwurf 2019 per 22.10.2018) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 66.172.800 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 67.550.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 390.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.550,078 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2019 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2018 (3.398,806 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2019 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt: 3550,078 Planstellen.
Der Jugendhilfeausschuss lässt die Vorlage einstimmig ohne Votum passieren. Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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12.11.2018 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
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Ö 5.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan Anlage 1 inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten Anlage 2 ggf. einschl. Nachmeldungen wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2019 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 3. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag Anlage 8 beschlossen. 4. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 843.240.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 848.829.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 5.589.200 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 818.233.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 817.322.700 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 120.360.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 169.781.200 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt. (Stand: Entwurf 2019 per 22.10.2018) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 66.172.800 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 67.550.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 390.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.550,078 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2019 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2018 (3.398,806 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2019 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt: 3550,078 Planstellen.
Abstimmungsergebnis: Die Ausschussmitglieder nehmen den Beschlussvorschlag ohne Votum zur Kenntnis.
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12.11.2018 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 5.6 - unverändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan Anlage 1 inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten Anlage 2 einschl. Nachmeldungen wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2019 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 3. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag Anlage 8 beschlossen. 4. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 843.240.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 851.121.400 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 7.881.000 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 818.233.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 819.552.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 120.360.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 169.881.200 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt. (Stand: 19.11.2018) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 66.272.800 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 67.550.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 390.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.562,94 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2019 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2018 (3.398,81 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2019 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt: 3562,94 Planstellen.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden. (4 Enthaltungen)
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13.11.2018 - Hauptausschuss |
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Ö 5.1 - zurückgestellt |
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Der Hauptausschuss stellt die Beratung der Vorlage zurück.
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14.11.2018 - Schul- und Sportausschuss |
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Ö 5.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Der Ausschuss beschließt bei 11 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme mehrheitlich gemäß Antrag.
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19.11.2018 - Bauausschuss |
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Ö 3.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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20.11.2018 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Der Ausschuss nimmt die Vorlage bei 15 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltungen einstimmig ohne Votum zur Kenntnis.
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27.11.2018 - Hauptausschuss |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Der Hauptausschuss leitet die Vorlage einstimmig ohne Votum an die Bürgerschaft weiter.
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29.11.2018 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.17 - geändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan Anlage 1 inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten Anlage 2 einschl. Nachmeldungen wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2019 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 3. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag Anlage 8 beschlossen. 4. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 843.240.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 851.121.400 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 7.881.000 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 818.233.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 819.552.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 120.360.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 169.881.200 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt. (Stand: 19.11.2018) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 66.272.800 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 67.550.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 390.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.562,94 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2019 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2018 (3.398,81 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2019 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt: 3562,94 Planstellen.
Abstimmungsergebnis in ausgetauschter, geänderter und ergänzter Fassung mit der Maßgabe, dass die Änderungen und Ergänzungen laut der gefassten Beschlüsse zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten einzuarbeiten sind und die haushaltsmäßige Ordnung hergestellt wird: Mehrheitliche Annahme Ja-Stimmen: 38 Nein-Stimmen: 5 Enthaltungen: 3 __________________________________________________________________________ Im Anschluss über die Abstimmung zu TOP 10.17 (Haushalt 2019) ruft der Vorsitzende nacheinander die Tagesordnungspunkte unter 6., 7., und 8. auf, um danach wieder in die Beratung der Verwaltungsvorlagen unter TOP 10 ab TOP 10.18 einzusteigen. Anmerkung: Siehe hierzu auch die Anlage 1 zur Niederschrift.
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Ö 5.2 |
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Vorschlagsliste für die Wahl der Vertrauensleute und ihrer VertreterInnen zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Amtsperiode 01.04.2019 bis 31.03.2024) |
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VO/2018/06510 |
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Ö 5.3 |
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Haushaltspläne der Stiftungen HGH-JJK-WS-KOD-LW-VT für das Haushaltsjahr 2019 |
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VO/2018/06418 |
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Ö 5.4 |
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Feststellung des Rechnungsergebnisses der SeniorInnenEinrichtungen der Hansestadt Lübeck für das Jahr 2017 |
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VO/2018/06625 |
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Ö 5.5 |
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Wirtschaftsplan 2019 der städtischen SeniorInnenEinrichtungen (SIE) |
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VO/2018/06617 |
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Ö 5.6 |
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Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kurbetrieb Travemünde für das Wirtschaftsjahr 2017 |
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VO/2018/06309 |
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Ö 5.7 |
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Wirtschaftsplan 2019 für den Eigenbetrieb Kurbetrieb Travemünde |
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VO/2018/06629 |
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Ö 5.8 |
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Entgeltordnung für den Wohnmobilparkplatz des Kurbetriebs Travemünde |
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VO/2018/06614 |
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Ö 5.9 |
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Wirtschaftsplan der EBL 2019 |
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VO/2018/06646 |
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Ö 5.10 |
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Haushaltsplan der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2019 |
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VO/2018/06387 |
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Ö 5.11 |
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Jahresabschluss der Entsorgungsbetriebe Lübeck für das Jahr 2017 |
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VO/2018/06615 |
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Ö 5.11.1 |
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ERGÄNZUNGS-Vorlage zur Vorlage VO-2018/06615 - Jahresabschluss der Entsorgungsbetriebe Lübeck für das Jahr 2017 |
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VO/2018/06736 |
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Ö 5.12 |
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1. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung in der Fassung vom 12.12.2017 mit Wirkung zum 01.01.2019
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VO/2018/06644 |
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Ö 5.12.1 |
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ERGÄNZUNG zur Vorlage VO-2018-06644 - 1. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung in der Fassung vom 12.12.2017 mit Wirkung zum 01.01.2019
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VO/2018/06735 |
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Ö 5.14 |
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4. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung vom 01.12.2014 |
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VO/2018/06642 |
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Ö 5.13 |
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1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Hansestadt Lübeck vom 22.03.2013 mit Wirkung zum 01.01.2019 |
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VO/2018/06616 |
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Ö 5.15 |
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Haushaltsplan der Stiftung Haus der Jugend für das Haushaltsjahr 2019 |
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VO/2018/06373 |
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Ö 5.16 |
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Zuwendung der Possehl-Stiftung zur Weiterführung des Gestaltungs- und Welterbebeirates vom 01.06.2018 - 01.06.2021 |
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VO/2018/06398 |
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Ö 5.17 |
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Gestaltungs- und Welterbebeirat - Berufung eines neuen Mitglieds |
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VO/2018/06584 |
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Ö 5.18 |
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Anpassung der Nutzungsbedingungen und der Entgelte der Lübecker Hafenbahn |
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VO/2018/06641 |
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Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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Ö 8 |
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Verschiedenes |
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Ö 9 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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N 10 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 25.09.2018 |
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N 11 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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N 11.1 |
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Beantwortung von Fragen aus der Bürgerschaft zum MAZ Scheel (VO/2018/05840) |
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N 11.2 |
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Anfrage BM Prieur (CDU): Gewerbegrundstücksverkauf Hutmacherring 28, Roggenhorst (Zurückgestellt am 25.09.18) |
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N 11.2.1 |
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Antwort betr. Gewerbegrundstücksverkauf Hutmacherring 28, Roggenhorst (Anlage wird nachgereicht) |
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N 11.3 |
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NEU: Anfrage AM Peter Reinhardt betr. Sachstand Ausschreibung Restaurant Rathaushof |
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N 12 |
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Berichte |
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N 12.1 |
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Monitoring-Bericht 2017 für Vergabeverfahren bei der Hansestadt Lübeck |
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N 12.2 |
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Vergabemitteilung über bereits erteilte Aufträge mit Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen im Wert ab 5.000,- EURO netto |
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N 12.3 |
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Vergabemitteilung über bereits erteilte Aufträge im Wert ab 10.000,- Euro netto |
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N 13 |
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Beschlussvorlagen |
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N 13.1 |
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Personalangelegenheiten, soweit der Hauptausschuss die Entscheidung trifft |
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N 13.2 |
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Verkauf des bebauten Grundstückes Forstmeisterweg 33 der Stiftung Kriegsopferdank |
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N 13.3 |
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Freigabe zur Fortsetzung des Projektes "Erweiterung, Umbau und Modernisierung der Albert-Schweitzer-Schule, Albert-Schweitzer-Straße 59, 23566 Lübeck" aufgrund einer Überschreitung der Projektkosten von >20 % des veranschlagten Gesamtbudgets |
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N 14 |
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Verschiedenes |
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N 14.1 |
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NEU: Anfrage BM Thorsten Fürter zum Sachstand Berichterstattung zu den Modalitäten zum Ausstieg des privaten Anteilseigners aus der LHG GmbH |
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Ö 15 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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