Visuelle Assistenzsoftware öffnen. Mit der Tastatur erreichbar über ALT + 1

Vorlage - VO/2018/06630  

Betreff: Antwort auf die Anfrage von BM Prieur (CDU) zum Gewerbegrundstücksverkauf Hutmacherring 28, Roggenhorst, VO/ 2018/06500
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Bahr, Anita
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
13.11.2018 
6. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag

Anfrage von BM Prieur (CDU) zum Gewerbegrundstücksverkauf Hutmacherring 28, Roggenhorst, VO/ 2018/06500

 


Begründung

  1. Warum wurde im Jahr 2017 das Vorkaufsrecht der Hansestadt Lübeck für o.g. Grundstück gezogen, obwohl sich Verkäufer und Käufer bereits einig waren?

 

Die Hansestadt Lübeck hat kein Vorkaufsrecht ausgeübt, sondern von einem ihr vertraglich zustehenden Wiederkaufsrecht Gebrauch gemacht, nachdem die Firma Tate & Lyle wegen dieses Wiederkaufsrechtes auf die Hansestadt Lübeck zugekommen ist.

 

  1. Zu welchem Preis hat die Hansestadt Lübeck das Grundstück gekauft?

 

Die Hansestadt Lübeck hat für das Gewerbegrundstück den vertraglich vereinbarten Wiederkaufspreis in Höhe von 231.265 EUR gezahlt.

 

  1. Gab es für das Grundstück Förderungen vom Land Schleswig-Holstein? Wenn ja, in welcher Höhe und mit welcher Auflage?

 

Ja, das Gewerbegebiet Roggenhorst wurde vom Land Schleswig-Holstein gefördert. Die Höhe der Förderung betrug 11,91 EUR/m². Auflage war die überwiegende Ansiedlung von förderfähigen Gewerbebetrieben gemäß Positivliste (siehe Anlage 1).


  1. Warum wurde die KWL als Wirtschaftsförderung und als Vermarkter der Gewerbeflächen in Lübeck nicht mit dem Verkauf beauftragt?

 

Da es sich bei diesem Gewerbegrundstück nicht um eines der Grundstücke handelt, dessen Kaufpreis durch Bürgerschaftsbeschluss an die KWL GmbH abgetreten worden ist, hätte die KWL GmbH mit der Vermarktung des Grundstückes beauftragt werden müssen. Diese Beauftragung der KWL GmbH bzw. der Wirtschaftsförderung wäre mit zusätzlichen Kosten verbunden gewesen.

 

  1. Welcher Kriterienkatalog (als Anlage der Antwort bitte beizufügen) wurde verwendet und wer hat diesen erstellt?

 

Es wurde versucht, eine Vergleichbarkeit der Bewerbungen mittels verschiedener Kriterien, wie der Branche, der Anzahl der durch die Ansiedlung/Erweiterung des Gewerbes neu einzustellenden Mitarbeiter, der Bonität und stadtwirtschaftlicher Verflechtungen herzustellen (Anlage 2).

 

  1. Wie genau wurden die Kriterien der einzelnen Bewerber erfüllt und bewertet? (Bitte die entsprechenden Dokumente beilegen!)

 

Es haben sich auf das Grundstück drei Firmen beworben, die alle bereits in Lübeck ansässig sind, jeweils eine gute bis sehr gute Bonität nachgewiesen haben und die alle stadtwirtschaftlich in Lübeck verflochten sind. Im Ergebnis lagen die drei Unternehmen daher bei dem zuvor beschriebenen Vergleich sehr dicht beieinander. Eine Entscheidungsvorlage kann auf dieser Basis nicht erstellt werden.

 

  1. Wer hat die Vorentscheidung getroffen, wie wurde der Wirtschaftssenator eingebunden und wer hat die Schreiben (Zu- bzw. Absagen) an die Bewerber beauftragt?

 

Den Vergleich der drei Bewerber hat der Bereich Wirtschaft und Liegenschaften wie oben beschrieben vorgenommen, dem Senator vorgelegt und die Bewerber anschließend informiert. Allerdings handelte es sich bei den Schreiben nicht um Zu- oder Absagen, sondern um Mitteilungen zum Verfahrensstand.

 

  1. Wann wurde der Wirtschaftssenator eingebunden und wann wurden die Schreiben beauftragt?

 

Die Auswertung der Bewerbungen erfolgte durch den Bereich Wirtschaft und Liegenschaften und wurde im Juni 2018 dem Wirtschaftssenator vorgelegt. Nach Bestätigung des vorgenommenen Vergleiches der drei Bewerber durch den Senator, wurden diese durch den Bereich Wirtschaft und Liegenschaften mit Schreiben vom 28.08.2018 entsprechend informiert. Im Rahmen von internen Diskussionen wurde jedoch deutlich, dass eine Entscheidung zur Vergabe des Grundstückes nach objektiven Gesichtspunkten bei identischem Kaufpreis schwer begründbar ist. Es ist daher vorgesehen, mittels Abgabe eines Höchstgebotes durch die drei Interessenten eine eindeutige Vergabeentscheidung herbeizuführen. Das Ergebnis wird dem Hauptausschuss und der Bürgerschaft in Form einer Verkaufsvorlage vorgelegt.

 


Anlagen

Anlage 1 - Positivliste

Anlage 2 - Vergleichsmatrix

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Positivliste (1389 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Vergleichsmatrix (43 KB)