Vorlage - VO/2018/06622
|
Beschlussvorschlag
In der Lübecker Fußgängerzone, in der Breiten Straße, sind häufig sogenannte Straßenpromoter vor Ort. Sie werben mit einem Infostand für Hilfsorganisationen wie z. B. Kinderhilfevereine und Tierschutzvereine. Sie bedrängen Passanten u. a. mit Schockbildern von Kindern und Tieren um eine Unterschrift unter Mitgliedsverträgen oder langfristigen Spendenverträgen einzusammeln. Ob diese Hilfsorganisationen wirklich seriös sind, können die hilfsbereiten Bürger*innen meist nicht überblicken. Zu diesem Thema habe ich Fragen:
- Welche Auflagen und Voraussetzungen müssen Organisationen oder Firmen erfüllen, um in der Fußgängerzone einen Infostand mit Straßenpromoter betreiben zu dürfen?
- Werden werbende Hilfsorganisationen auf ihre Seriosität von der Hansestadt Lübeck überprüft?
- Dürfen Straßenpromoter auch außerhalb ihres Infostandes werben?
- Kann man Organisationen oder Firmen die mit Straßenpromoter werben, das Werben in der Fußgängerzone verbieten?
Begründung
Anlagen