Vorlage - VO/2018/06614
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Beschlussvorschlag
Die als Anlage I beigefügte 3. Änderung der Entgeltordnung für den Wohnmobilparkplatz des Kurbetriebs Travemünde wird beschlossen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 Haushalt und Steuerung - zustimmend 1.300 Recht – Keine rechtlichen Bedenken |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Kinder und Jugendliche sind nicht betroffen |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| X | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Voraussichtliche jährliche Mehreinnahme Euro 50.000 |
Begründung
Der Betrieb des neu entstandenen Wohnmobilparkplatzes an der Travemünder Landstraße liegt beim Kurbetrieb Travemünde. Der Geltungsbereich der bereits für den Wohnmobilparkplatz Kowitzberg bestehenden Entgeltordnung ist entsprechend zu erweitern.
Der aktuelle Wortlaut der Entgeltordnung für den Wohnmobilparkplatz des Kurbetriebs Travemünde ist als Anlage II zur Information beigefügt,
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Anlagen
I 3. Änderung der Entgeltordnung
II Aktueller Wortlaut der Entgeltordnung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | 3. Änderung der Entgeltordnung (6 KB) | ||
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2 | öffentlich | Aktuelle Entgeltordnung (105 KB) |