Vorlage - VO/2018/06466
Beschlussvorschlag
1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite,
dem Ergebnisplan und dem Finanzplan Anlage 1
inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten Anlage 2
einschl. Nachmeldungen
wird beschlossen.
2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den
Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3
korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4
werden zur Kenntnis genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2019 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.
3. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag Anlage 8
beschlossen.
4. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der
Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
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1. | im Ergebnisplan mit |
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| einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 843.240.400 | EUR | ||
| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 851.121.400
| EUR | ||
| einen Jahresüberschuss von |
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| einen Jahresfehlbetrag von | 7.881.000 | EUR | ||
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2. | im Finanzplan mit |
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| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
| 818.233.900 | EUR | ||
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
| 819.552.400 | EUR | ||
| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
| 120.360.000 | EUR | ||
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
169.881.200
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EUR | ||
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festgesetzt. (Stand: 19.11.2018)
§ 2
Es werden festgesetzt: |
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1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 66.272.800 | EUR |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 67.550.000 | EUR |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 390.000.000
| EUR |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.562,94 |
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§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 %
2. Gewerbesteuer 450 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.
§ 5
Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2019 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.
_______________________
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.
(Ende des Satzungstextes)
4. Stellenplan
Der Stellenplan 2018 (3.398,81 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2019
um die sich aus der Anlage 5
ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt: 3562,94 Planstellen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| Fachbereiche 1 – 5, Eigenbetriebe und Eigengesellschaften Lt. Haushaltsplan einschl. Anlagen
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen | X | Ja - über die Beteiligung des Jugendhilfeausschusses
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gem. § 47 f GO ist erfolgt: |
| Nein | ||||||
Begründung: |
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||
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| freiwillig | ||||||
| X | vorgeschrieben durch: § 95 GO | ||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein | ||||||
| X | Ja (Anlage 1): Fehlbedarf Ergebnisplan: 7.881.000 EUR (Stand: 19.11.2018) Investive Auszahlungen/Finanzplan
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Begründung
- Allgemeiner Überblick
Mit Beschluss der Haushaltssatzung wird die Verwaltung von der Lübecker Bürgerschaft ermächtigt, die im Haushaltsplan enthaltenen Ansätze nach Genehmigung durch die
Kommunalaufsichtsbehörde zu bewirtschaften. Die Verwaltung hat die Ansätze nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant mit dem Ziel der stetigen Erfüllung ihrer Aufgaben.
Der Haushaltsplan gliedert sich in einen Ergebnisplan und einen Finanzplan sowie in Teilpläne. Der Stellenplan für die Beamtinnen und Beamten sowie der Beschäftigten ist Teil des Haushaltsplanes, ebenso wie der Beteiligungsbericht.
Für die Planung 2019 liegt der Jahresabschluss 2017 als konkrete Planungsgrundlage vor, ergänzt um den Haushaltserlass des Innenministeriums aus September 2018.
Die nach wie vor gute konjunkturelle Lage führt auch für die Hansestadt Lübeck zu weiteren Überschüssen, für 2017 in Höhe von 83,7 Mio. EUR. Dieses wird aber auch durch mehrere Einmaleffekte erreicht. In der Planung 2019 kann noch nicht von einem positiven Ergebnis ausgegangen werden. Zu viele Faktoren insbesondere auf der Aufwandsseite, zumeist
begründet durch gesetzliche Vorgaben wie die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabegesetzes, führen zu erheblichem (Personal-) Mehrbedarf.
Beratungsverfahren:
Den Fraktionen wird nach den Herbstferien der Entwurf des Haushaltsplans ohne Vorbericht digital vorgelegt. Änderungen und damit Aktualisierungen der Daten sind einmalig vorgesehen zur Sitzung des Hauptausschusses am 27.11.2018, sofern sich bis dahin wesentliche Änderungen in der Planung ergeben haben. Dieses wird in einer Nachmeldeliste übersichtlich dokumentiert.
- Zu den Beschlussvorschlägen
zu 1. Festsetzung Ergebnisplan und Finanzplan
Im Entwurf des Produkthaushalts sind die jeweiligen Produkthaushaltsseiten, die von den Bereichen gemeldeten Aufwendungen/Erträge bzw. Einzahlungen und Auszahlungen enthalten.
zu 2. Maßnahmenlisten und Budgetübersichten der Fachbereiche 1- 5
In den Maßnahmenlisten sind sowohl belastende, als auch entlastende Sachverhalte enthalten, die zum Verständnis der Budgetentwicklungen in Listenform erläutert werden.
zu 3. Konsolidierungsliste
Das Land Schleswig-Holstein wird die bisherigen Regelungen zur Konsolidierung finanzschwacher Gemeinden fortsetzen, wobei sich das Programm der folgenden vier Jahre wesentlich auf die kreisfreien Städte reduziert. Für die Hansestadt Lübeck wird aufgrund der nach wie vor schlechten finanziellen Lage eine Teilnahme an dem Konsolidierungsprogramm erforderlich, um entsprechende Landeshilfen zu erhalten. Beabsichtigt ist, in 2019 den dafür erforderlichen Vertrag mit dem Land Schleswig-Holstein abzuschließen und daher auch zum Haushalt 2019 den Sparwillen mit den in der Anlage 8 aufgelisteten Maßnahmen zu dokumentieren
Zu 4. Haushaltssatzung
Zu § 1
Bei dem wiedergegebenen Jahresfehlbedarf des Ergebnisplans handelt es sich um die Zahlen des Entwurfs mit Stand am 19.11.2018 = 7.881.000 EUR (Vorjahr 36.704.500 EUR). Konsolidierungshilfe und Fehlbetragszuweisung des Landes sind dabei nicht enthalten, da diese nicht veranschlagt werden dürfen. Zu einem weiteren Konsolidierungsvertrag erfolgt eine gesonderte Vorlage).
Die Fachbereichseckwerte wurden am 26.Juni 2018 im Hauptausschuss beraten und vom Bürgermeister als verbindliche Verwaltungsverfügung erlassen (siehe VO/2018/06115 ). Die Darstellung und Dokumentation der zur Einhaltung der Eckwerte erarbeiteten Ansätze, Vorschläge und Maßnahmen erfolgt über die Maßnahmenlisten.
Gesetzliche Vorgaben führen in 2019 zu erheblicher Aufwandssteigerung, insbesondere zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes mit dafür erforderlichen 47 neuen Stellen. Weiterhin ist geplant, in 2019 weitere Stadtteilbüros nebst Außenstellen zu eröffnen. Entsprechende Personal- und Sachmittel sind vorzuhalten.
Der investive Teil des Finanzplans enthält Kreditaufnahmen einschl. Umschuldungen in Höhe von 71.434.200 EUR und liegt damit 16,7 Mio. EUR oberhalb der Tilgungsleistungen 2019. Nach intensiver Vorberatung innerhalb der Verwaltung wird kein Spielraum für eine verringerte Veranschlagung gesehen, zumal in den letzten Jahren eine Steigerung bei den investiven Ausgaben um rd. 20% pro Jahr zu verzeichnen ist: die Ausgaben 2015 betrugen 43,5 Mio. EUR, steigerten sich in 2016 auf 52,1 Mio. EUR und in 2017 nochmals auf 60,2 Mio. EUR. 2018 werden Auszahlungen von 72 Mio. EUR erwartet. Die Umsetzung der im Haushaltsplan veranschlagten Maßnahmen steigt somit jährlich an und zeigt den Investitionsbedarf deutlich auf.
In den letzten Jahren wurden folgende größere Maßnahmen begonnen/umgesetzt:
2015
Rathaus
Baltic-Gemeinschaftsschule (bis 2018)
E-Geibel-Schule (bis 2018)
Priwall-Waterfront (bis 2017)
Schule an der Wakenitz (bis 2017)
Hafendrehbrücke (bis 2016)
Possehlbrücke (bis dato)
2016
Feuerwache 3 (bis 2018)
Schule Falkenfeld (bis 2018)
Katharineum (bis 2018)
Musik- und Kongresshalle (bis dato)
Priwall-Promenade (bis dato)
Straße An der Untertrave (bis dato)
Verlagerung Lagerplatz Trave (bis 2018)
Skandinavienkai Flächenausbau 2. BA (bis dato)
2017
Sportzentrum Falkenwiese (bis dato)
Kita Klipperstraße (bis dato)
C.J.Burckh.-Gymnasium (bis dato)
Verwaltungszentrum Mühlentor - Brandschutzsanierung (bis dato)
Josephinenbrücke (bis dato)
Baggersand (bis dato)
Travemünder Landstraße K20 (bis dato)
2018
St. Jürgen Gemeinschaftsschule (bis dato)
Albert-Schweizer-Schule (bis dato)
Berufsschulzentrum Friedrich List (bis dato)
Bahnhofsbrücke (bis dato)
Fischereihafen Travemünde (bis dato)
Eine intensive Prioritätensetzung aufgrund weitaus höher liegender Bedarfsanmeldungen war erforderlich, nachdem in 2018 mit umfangreichen Investitionen im Hafenbereich begonnen wurden, die auch in Folgejahren erhebliche Mittel binden. Hierzu werden Gespräche mit der Kommunalaufsicht geführt mit dem Ziel, den durch Hafeninvestitionen gestiegenen Kreditbedarf genehmigungsfähig zu machen.
Die einzelnen Investitionsvorhaben sind der Anlage 2 zu entnehmen und detailliert mit Begründungen zu jeder Einzelanmeldung aufgeführt. Der Finanzierungsrahmen zu den
Investitionen ist am Ende dieser Vorlage abgebildet.
Nach § 95 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) sind in der Haushaltssatzung die Gesamtzahl der Planstellen des Stellenplanes festzusetzen. Die Anzahl und Entwicklung der Planstellen ist der Anlage 5 zu entnehmen.
III. Stand der Planung Erträge und Aufwendungen – Ergebnisplan
Ergebnisplan 2019 im Überblick
| Planung 2018 | Entwurf Planung 2019 |
Erträge | 797.268.500 EUR | 843.240.400 EUR |
Aufwendungen | 835.804.100 EUR | 851.151.400 EUR
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Jahresfehlbetrag | - 38.535.600 EUR | - 7.881.000 EUR |
Größere Positionen aus dem Ergebnisplan
| Planung 2018 | Entwurf Planung 2019 |
Personalaufwendungen | 183.011.900 EUR | 197.107.700 EUR |
Versorgungsaufwendungen | 26.213.100 EUR | 19.646.900 EUR |
Zinsaufwand | 19.540.400 EUR | 16.607.600 EUR |
Transferaufwendungen | 338.441.700 EUR | 349.658.400 EUR |
darin |
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Sozialtransferaufwendungen | 222.481.300 EUR | 221.492.700 EUR |
Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke | 102.564.900 EUR | 112.306.200 EUR |
Gewerbesteuerumlage (abhängig vom Gewerbesteuerertrag | 13.395.500 EUR | 15.279.500 EUR |
Erträge aus Steuern, allgemeinen Zuweisungen und allgemeinen Umlagen
| 516.813.800 EUR | 557.894.700 EUR |
darin u.a. |
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Gewerbesteuer | 88.000.000 EUR | 107.200.000 EUR |
Grundsteuer A/B | 36.888.000 EUR | 37.190.000 EUR |
Gemeindeanteil EKSteuer | 80.676.000 EUR | 91.925.300 EUR |
Gemeindeanteil Umsatzsteuer | 21.443.000 EUR | 22.788.300 EUR |
Kommunaler Finanzausgleich | 190.766.200 EUR | 193.315.100EUR |
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IV. Stand der Planung investiver Auszahlungen/Finanzplan- Finanzierungsrahmen
Ein-/Auszahlungsart | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
EINZAHLUNGEN |
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Eigenmittel |
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Rückflüsse von Darlehen | 813,5 | 568,6 | 477,2 | 490,2 | 494,2 | 498,2 | |
Veräußerungserlöse | 10.265,2 | 11.657,5 | 15.716,9 | 14.966,9 | 14.366,9 | 14.366,9 | |
Beiträge, Sonstige | 2.681,9 | 260,4 | 182,7 | 758,4 | 900,4 | 10,4 | |
abzgl. Stellplatzablöse 1) | 0,0 | 1,0 | 10,4 | 10,4 | 10,4 | 10,4 | |
Eigenmittel zusammen: | 13.760,6 | 12.485,5 | 16.366,4 | 16.205,1 | 15.751,1 | 14.865,1 | |
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Fremdmittel: |
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Kreditmittel (ohne Umschuldungen) für: |
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rentierliche Bereiche |
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Rettungsdienst | 730,8 | 20,0 | 3.213,2 | 3.308,5 | 2.283,5 | 1.932,7 | |
Passat-Hafen / Bark Passat | 222,0 | 0,0 | 88,0 | 410,0 | 410,0 | 410,0 | |
Märkte | 0,0 | 0,0 | -600,0 | 35,0 | 0,0 | 0,0 | |
Friedhöfe | 1.744,0 | 2,0 | 319,1 | 1.164,0 | 664,0 | 164,0 | |
Hafenbaumaßnahmen | 2.515,0 | 8.576,1 | 33.367,9 | 20.199,9 | 16.629,9 | 14.504,9 | |
Zwischensumme : | 5.211,8 | 8.598,1 | 36.388,2 | 25.117,4 | 19.987,4 | 17.011,6 | |
Kredite f. Sonderfinanzierungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |
sonstiger Bereich | 21.798,3 | 32.883,1 | 29.884,6 | 45.968,9 | 36.190,6 | 15.156,9 | |
Kredite Kernhaushalt HL | 27.010,1 | 41.481,2 | 66.272,8 | 71.086,3 | 56.178,0 | 32.168,5 | |
Kredite f. städt. Gesellschaften | 2.715,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |
Kreditmittel zusammen: | 29.725,2 | 41.481,2 | 66.272,8 | 71.086,3 | 56.178,0 | 32.168,5 | |
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Zuweisung./Zusch. f. Investitionen | 29.656,3 | 30.600,5 | 32.649,0 | 24.745,9 | 25.657,5 | 21.238,5 | |
EINZAHLUNGEN insgesamt: | 73.142,1 | 84.568,2 | 115.288,2 | 112.037,3 | 97.586,6 | 68.272,1 | |
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AUSZAHLUNGEN |
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Investitionen |
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Rentierliche Bereiche |
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Rettungsdienst | 750,8 | 1.206,6 | 3.233,2 | 3.328,5 | 2.303,5 | 1.952,7 | |
Passat-Hafen / Bark Passat | 222,0 | 122,5 | 88,0 | 410,0 | 410,0 | 410,0 | |
Märkte | 0,0 | 0,0 | 250,0 | 35,0 | 0,0 | 0,0 | |
Friedhöfe | 1.745,0 | 1.389,2 | 320,1 | 1.165,0 | 665,0 | 165,0 | |
Hafenbaumaßnahmen | 6.775,0 | 12.690,0 | 47.070,0 | 29.997,0 | 28.842,0 | 28.112,0 | |
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Zwischensumme: | 9.492,8 | 15.408,3 | 50.961,3 | 34.935,5 | 32.220,5 | 30.639,7 | |
sonstige Bereiche | 63.649,3 | 69.159,9 | 64.326,9 | 77.101,8 | 65.366,1 | 37.632,4 | |
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Investitionen zusammen: | 73.142,1 | 84.568,2 | 115.288,2 | 112.037,3 | 97.586,6 | 68.272,1 | |
AUSZAHLUNGEN insgesamt: | 73.142,1 | 84.568,2 | 115.288,2 | 112.037,3 | 97.586,6 | 68.272,1 | |
| 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |
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Hinweise zum Haushaltsjahr 2019 : |
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1) Ablösebeträge für Stellplätze dürfen gem. Krediterlass bei der Ermittlung der Kreditobergrenze nicht berücksichtigt | |||||||
werden, die rechn. Kreditobergrenze nach Ziffer 2.2 des Runderlasses zu § 95 g GO erhöht sich somit um diesen Anteil. |
Anlagen
1 Produkthaushaltsplan
2 Finanzplan/Investitionstätigkeiten mit allen angemeldeten Maßnahmen einschl. Begründungen sowie Auszahlungen mit dazugehörigen Einzahlungen
3 Maßnahmenlisten der Fachbereiche zum Erreichen der Budgetvorgaben bzw. Begründungen für die Überschreitung der Budgetvorgaben
4 Budgetübersichten mit Gesamtübersicht, Allgemeine Deckungsmittel sowie Fachbereichsbudgets
5 Stellenplan 2019 mit Begründung, Stellenentwicklung Vollzeitstellen seit 2015 sowie Veränderungsliste
6 Überprüfung der von der Hansestadt Lübeck erhobenen Gebühren/Entgelte
7 Durchführungsbestimmungen 2019
8 Haushaltsbegleitbeschluss 2019 – Konsolidierungsmaßnahmen
Nachmeldeliste.
Außerdem liegen zur Beratung der Vorbericht sowie der Entwurf des Beteiligungsberichts vor.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage_1_Produkthaushaltsplan (5476 KB) | ||
![]() |
2 | öffentlich | Anlage_2_Einzelinvestitionen (15844 KB) | ||
![]() |
3 | öffentlich | Anlage_3_Maßnahmenlisten_2019 (251 KB) | ||
![]() |
4 | öffentlich | Anlage_4_Budgetübersichten_Allgem_ Deckungsmittel_2019 (711 KB) | ||
![]() |
5 | öffentlich | Anlage_Nachmeldungen_2018-11-19 (752 KB) | ||
![]() |
6 | öffentlich | Anlage_5_Stellenplan (1094 KB) | ||
![]() |
7 | öffentlich | Anlage_6_Überprüfung_Gebühren_Entgelte (546 KB) | ||
![]() |
8 | öffentlich | Anlage_7_Durchführungsbestimmungen-2019 (69 KB) | ||
![]() |
9 | öffentlich | Anlage_8_HHBB2019 (70 KB) | ||
![]() |
10 | öffentlich | Anlage Vorbericht 2019 (7429 KB) | ||
![]() |
11 | öffentlich | Anlage_Beteiligungsbericht_2019 (3209 KB) |