Vorlage - VO/2018/06617  

Betreff: Wirtschaftsplan 2019 der städtischen SeniorInnenEinrichtungen (SIE)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.502 - SeniorInneneinrichtungen Bearbeiter/-in: Schröder, Matthias
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Soziales zur Vorberatung
06.11.2018 
3. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2018/2023 unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
13.11.2018 
6. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.11.2018 
4. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
WP Anlage 1 bis 11

Beschlussvorschlag

Für den Wirtschaftsplan 2019 der städtischen SeniorInnenEinrichtungen werden festgestellt:

 

 

            2019

1. Es betragen

 

1.1 im Erfolgsplan 

 die Erträge 24.132.700

 die Aufwendungen 26.275.300

 der Jahresgewinn 0

 der Jahresverlust -2.142.600

 

1.2 im Vermögensplan

 die Einzahlungen auf 410.700

 die Auszahlungen auf 410.700

 

2. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

 und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0

 

2.1 der Gesamtbetrag der

 Verpflichtungsermächtigung auf  0

 

2.2 der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 3.700.000

 

3. die Stellenübersicht 2019 (Anlage 8).

 

 

Der Festsetzung des Wirtschaftsplans 2019 der städtischen SeniorInnenEinrichtungen im Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales für das Geschäftsjahr 2019 wird gemäß Anlagen 1-10 im Rahmen der Haushaltssatzung 2019 zugestimmt.


 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steurung = Kenntnisnahme

1.203 – Beteiligungscontrolling = Kenntnisnahme

1.160 – Frauenbüro = Kenntnisnahme

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Kinder und Jugendliche sind hiervon nicht betroffen

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  §§ 77, 97 GO SH

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 3 - 7)

Der Jahresfehlbetrag i. H. v. 2.142,6 T€ wird im Haushalt 2019 geordnet.

 


Begründung

 

Siehe Vorbericht (Anlagen 1 und 2)

 


Anlagen

 

Wirtschaftsplan SIE 2018 inkl. Frauenförderplan bei den SIE (Anlagen 1 – 11)

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich WP Anlage 1 bis 11 (4683 KB)