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Vorlage - VO/2018/06398  

Betreff: Zuwendung der Possehl-Stiftung zur Weiterführung des Gestaltungs- und Welterbebeirates vom 01.06.2018 - 01.06.2021
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Koretzky, Christine
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
05.11.2018 
5. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
13.11.2018 
6. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.11.2018 
4. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag

Die von der Possehl-Stiftung zur Fortführung des Gestaltungs- und Welterbebeirates für den Zeitraum 01.06.2018 - 01.06.2021 angebotene Spende in Höhe von 120.500,- Euro wird angenommen.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Die Lübecker Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 04.07.2002 einen Grundsatzbeschluss zur Einrichtung eines Gestaltungsbeirates in der Hansestadt Lübeck gefasst und seine Einrichtung in ihrer Sitzung am 28.08.2003 einstimmig beschlossen.

 

Die Bürgerschaft beauftragte darüber hinaus den Bürgermeister, die Finanzierung des Gestaltungsbeirates nach 2009 in Abstimmung mit den Fördergebern des Bundes, des Landes und Privater sicherzustellen.

 

Der Vorstand der Possehl-Stiftung hat in seiner Sitzung am 23.02.2018 beschlossen, für die Weiterführung des Gestaltungs- und Welterbebeirates für weitere 3 Jahre (01.06.2018 -01.06.2021) den von der Hansestadt Lübeck erbetenen Betrag in Höhe von 120.500,- Euro zur Verfügung zu stellen.

 

Die Mittel werden jeweils für die einzelnen Sitzungen direkt bei der Possehl-Stiftung abgerufen.

 

Bei dieser Spende handelt es sich um eine Mehrfachspende.

 

Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:

 

Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

 

Mit der Spende über 120.500,- Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2018 einen Gesamtwert von 1.117.540,- Euro (Stand 03.09.2018). Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 250.000,- Euro zuständig.

 

Die Bürgerschaft entscheidet gem. § 76 Abs. 4 Satz 3 Gemeindeordnung über die Annahme der Zuwendung.

 


Anlagen