Im Rahmen der Sitzung des Bauausschusses am 7. November 2022 stellte der Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck die aktuelle Bebauungsplanung vor. 2015 wurde die Zielmarke zur Schaffung von 4.000 Wohneinheiten bis 2025 vorgegeben. Bis November 2022 wurde gemäß Bebauungsplänen Baurecht für rund 2.920 Wohneinheiten geschaffen.
Aktuell arbeitet der Fachbereich Planen und Bauen an Bebauungsplänen, die für rund 3.000 Wohneinheiten weiteres Baurecht schaffen werden. Hiervon umfasst der Anteil für geförderte Wohnungen rund 820 Wohneinheiten. Von den laufenden Verfahren für 3.000 Wohneinheiten werden voraussichtlich bis 2024 Bebauungspläne für rund 1.600 Wohneinheiten abgeschlossen sein. Somit wird in Summe bis 2024 Baurecht für rund 4.500 Wohneinheiten geschaffen – 2920 aktuell plus 1.600 im Verfahren bis 2024. Damit wird die Zielvorgabe nicht nur um ein Jahr früher als geplant erfüllt, sondern auch um 500 Wohneinheiten übertroffen!
„Baurecht für neue Wohnungen in Lübeck ist ein wesentlicher Baustein einer wachsenden Stadt“, erklärt Bausenatorin Joanna Hagen. „Mittlerweile ist absehbar, dass die Hansestadt Lübeck die gesetzten Ziele vorzeitig erreichen und dabei übererfüllen wird. Das ist ein hervorragendes Ergebnis! Jeder Bebauungsplan und damit jedes Investitionsvorhaben hat seine besonderen Herausforderungen, die mein Fachbereich mit Blick auf die städtischen Belange aber auch den zeitlichen Druck bezüglich der Schaffung von Wohnraum abzuwägen hat. Dies gelingt sehr erfolgreich.“
„Mit den vorliegenden Planungen gelingt es, Menschen mit niedrigem Einkommen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Die Vorgabe, 30 Prozent geförderten Wohnraum zu schaffen, ist sehr schnell umgesetzt und konsequent berücksichtigt worden“, so Sozialsenatorin Pia Steinrücke.
„Damit Lübeck eine noch familienfreundlichere Stadt wird, brauchen wir nicht nur ausreichend bezahlbare Wohnungen, sondern Eltern müssen sich auch darauf verlassen können, dass sie einen passenden Betreuungsplatz beziehungsweise die richtige Schule für ihr Kind finden“, ergänzt Bildungssenatorin Monika Frank. „In der Hansestadt arbeiten Schulentwicklungsplanung und Jugendhilfeplanung mit der Stadtentwicklung eng zusammen, um eine leistungsfähige soziale Infrastruktur zu gewährleisten.“
„Alle Beteiligten werden weiter darauf achten, dass nicht nur viel, sondern dass auch gut und zukunftssicher gebaut wird. Dabei spielt auch eine möglichst autonome und regenerative Energie- und Wärmeversorgung eine wichtige Rolle“, betont Umweltsenator Ludger Hinsen. „Die Schaffung guten und erschwinglichen Wohnraums und die Bewahrung der natürlichen Umgebung bilden keinen zwingenden Gegensatz, sondern tragen gemeinsam zur Attraktivität unserer Stadt bei.“
„Die Einrichtung der innerstädtischen Steuerungsgruppe Strategische Stadt- und Immobilienentwicklung hat sich bewährt. Fachbereichsübergreifend wird in der Stadtverwaltung lösungsorientiert an der Realisierung von Bebauungsplänen gearbeitet, um Baurecht für mehr bezahlbaren Wohnungen zu schaffen“ resümiert Bürgermeister Jan Lindenau.
Quoten im sozialen Wohnungsbau werden umgesetzt
Von den 2.920 Wohneinheiten, werden 445 Wohneinheiten für geförderten Wohnungsbau errichtet. Mit dem Anteil von 15 Prozent wurde die Beschlusslage der vergangenen Jahre zielgerichtet umgesetzt. Seit 2015 haben sich die Vorgaben zur Schaffung von gefördertem Wohnraum verändert. So konnte erst nach Beschluss ab 2016 die Vorgabe von mindestens 30 Prozent geförderten Wohnungsbau im Geschosswohnungsbau bei neuen B-Plan-Verfahren umgesetzt werden. Mit dem zweiten Beschluss zum geförderten Wohnungsbau im Jahr 2019 änderten sich die Bedingungen erneut, so dass seitdem die 30-Prozent-Quote mit Bezug auf alle geplanten Wohneinheiten zum Tragen kommt.
Da zum jeweiligem Zeitpunkt der Beschlüsse bereits mehrere Bebauungspläne im Verfahren waren, konnten die neuen Regelungen erst im Rahmen neuer Bebauungsplanaufstellungen berücksichtigt werden. Erfreulicherweise ist es in Einzelfällen jedoch gelungen, bei einigen dieser Verfahren auf freiwilliger Basis geförderten Wohnungsbau nachträglich vorzusehen: So entstehen je rund 50 geförderte Wohnungen im Wohnquartier auf dem Baggersand durch das Lübecker Wohnungsbau- Konsortium und beim städtischen Vorhaben Kepler Quartier/Am Ährenfeld.
Bis 2030 Baurecht für rund 5.300 Wohneinheiten
Ausblickend geht der Fachbereich Planen und Bauen davon aus, dass bis 2030 Baurecht für rund 5.300 Wohneinheiten geschaffen wird. Damit wird auch das Soll des Wohnungsmarktberichts von 2020 vorzeitig erfüllt, der bis 2040 einen Bedarf von 5.300 Wohneinheiten ermittelte.
Bausenatorin Hagen bedankte sich sehr herzlich bei allen Beteiligten für das engagierte Festhalten an den Zielen. Dieser Dank gelte insbesondere den Mitarbeitenden der Stadtplanung aber auch den Mitarbeitenden anderer mitwirkender Bereiche der Stadt. Einen wesentlichen Anteil an dieser positiven Entwicklung haben die Mitglieder des Bauausschusses, die durch klare und mutige Entscheidungen und Beschlüsse richtungsweisend wirken. Natürlich sei das Übererfüllen der Zielmarken aber nur durch die Investitionsbereitschaft und durch die Kooperationsbereitschaft der Entwickler möglich gewesen.
Zusätzlicher Wohnraum durch Nachverdichtung
Mit der Schaffung von neuen Baurechten wird aber nur ein Teil der dringend erforderlichen Wohnungen ermöglicht. Hinzu kommen seit 2015 etliche gebaute Wohnungen, die durch Maßnahmen der Nachverdichtung nach § 34 Baugesetzbuch und durch Vorhaben in Bebauungsplänen von vor 2015 realisiert wurden. Die fertiggestellten Wohneinheiten von 2015 bis 2021 umfassen insgesamt 4.760 Wohnungen. Von diesen 4.760 müssen etwa 460 fertiggestellte Wohnungen, die aus den Bebauungsplänen ab 2015 resultieren abgezogen werden, damit keine Doppelzählung erfolgt. Somit wurden ca. 4.300 Wohnungen geschaffen. Das heißt: Zuzüglich zu den rund 4.500 Baurechten von 2015 bis 2025 sind somit insgesamt rund 8.800 Wohneinheiten geplant sowie teilweise gebaut oder schon vermarktet und bezogen worden.
Regelmäßige Wohnungsmarktberichte zur aktuellen Lage
Trotz dieses positiven Zwischenergebnisses arbeitet der Fachbereich Planen und Bauen engagiert weiter, um der angespannten Wohnungsmarktlage entgegen zu wirken. In ambitionierter Zusammenarbeit mit den jeweiligen privaten Entwickler:innen erstellen sie die einzelnen Bebauungsplanverfahren, um die definierten Ziele zu erfüllen. Mit dem Wohnungsmarktbericht werden diese Ziele alle zwei Jahre überprüft und bedarfsgerecht fortgeschrieben.
In der Zusammenarbeit mit den Investoren ist es immer wieder eine Herausforderung, belastbare Zeitpläne aufzustellen und die vielfältigen fachrechtlichen Anforderungen zu erfüllen. So erfordern zum Beispiel die Anforderungen aus dem Natur- und Artenschutz eine besonders vorausschauende Planung. Aber auch die gesetzlichen Anforderungen wie eine nachhaltige Niederschlagswasserbewirtschaftung zwingen die Fachleute heute, häufig neue und individuelle Lösungen durch angepasste Bewirtschaftungskonzepte zu finden.
In Anbetracht der gestiegenen Bau- und Finanzierungskosten ist jedoch auch nicht auszuschließen, dass Projekte auf den Prüfstand gestellt werden. +++